Dienstag, 28. März 2017

EU-Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung





Allgemeines

1. begrüßt die Initiative der Europäischen Kommission, die Wärme- und Kälteerzeugung als Bestandteil des gemeinsamen Energiesystems zu betrachten, und stellt fest, dass hier der Wärmesektor zum ersten Mal als wichtiger Bereich des Energiesektors herausgestellt wird, der sich in hohem Maße dazu eignet, einen Beitrag zur Erhöhung der Energieunabhängigkeit, zur Energieversorgungssicherheit, zur Verwirklichung der Klimaschutzziele und zur Verringerung der Kosten für den Verbraucher zu leisten;

2. ist der Auffassung, dass es für die Gewährleistung der Nachhaltigkeit des Heiz- und Kühlsektors keine Pauschallösung geben kann, und betont, dass ein breites Spektrum an Lösungen, also verschiedene Technologien und verschiedene Lösungen sowohl für den Einzelfall als auch für die gesamte Branche angewandt werden müssen, um wirksame Ergebnisse zu erzielen;

3. weist jedoch darauf hin, dass die Strategie sehr allgemein gehalten ist, dass es an Klarheit fehlt und nicht ausreichend konkret dargelegt wird, wie und in welche Richtung der Bereich der Wärme- und Kälteerzeugung weiterentwickelt werden soll, welche konkreten Maßnahmen zur Erreichung der festgelegten Ziele ergriffen werden sollen, wie sich diese auf die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die Unternehmen und Verbraucher (Haushalte) auswirken und welche Regelungen zur finanziellen Unterstützung und Förderung mit Blick auf die Ziele für eine nachhaltige Energieversorgung greifen sollen;

4. unterstreicht, dass die EU nach wie vor in hohem Grad von Energieeinfuhren abhängig ist. Zurzeit entfallen 50 % des jährlichen Gesamtenergieverbrauchs der EU auf die Wärme- und Kälteerzeugung. Das entspricht 59 % des gesamten Gasverbrauchs und 13 % des gesamten Ölverbrauchs in Europa ( 1 ). Diese Zahlen verdeutlichen das große Potenzial für Energieeinsparungen. Um dieses Potenzial auszuschöpfen, müssen dringend Maßnahmen ergriffen werden, um den Heizund Kühlsektor umzustrukturieren und eine effiziente Kälte- und Wärmeerzeugung zu gewährleisten;

5. unterstützt den Vorschlag der Kommission, den Sektor Wärme- und Kälteerzeugung in die nationalen Energie- und Klimapläne der Mitgliedstaaten einzubeziehen, die einen Teil des Governance-Systems für die Energieunion ausmachen;

6. betont, dass die Energieeffizienzrichtlinie, die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, die Richtlinie über erneuerbare Energien und weitere EU-Vorschriften, in denen konkrete Maßnahmen für die Energieerzeugung bzw. den Energieverbrauch vorgeschlagen werden, für die Entwicklung des Bereichs der Wärme- und Kälteerzeugung von großer Bedeutung sind; unterstreicht daher, dass in Zukunft bei Überarbeitungen dieser Vorschriften die zentrale Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in diesem Bereich berücksichtigt werden sollte, insbesondere die in der vorliegenden Stellungnahme ausgesprochenen Empfehlungen;

7. weist darauf hin, dass der weltweite Rückgang nicht erneuerbarer Energieträger, der globale Klimawandel und die Tatsache, dass der Umweltqualität und der menschlichen Gesundheit größere Bedeutung beigemessen wird, zunehmend die Richtung für moderne bautechnische Konzepte und ihre Schwerpunkte vorgeben: Energieeinsparung und Energieeffizienz sowie die Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit;

8.ist der Ansicht, dass diese Strategie den Mitgliedstaaten eine objektive Bewertung der bisher getroffenen politischen und administrativen Entscheidungen bezüglich des Fernwärmesektors ermöglichen wird und dass sie die Entwicklung des Sektors durch die Modernisierung der Heizsysteme, die Sanierung von Gebäuden, die Umstellung von Erdgas auf Brennstoffe aus erneuerbaren Energieträgern bzw. auf andere, aus sauberen Energiequellen erzeugte Brennstoffe und die Schaffung der Voraussetzungen für den Anschluss neuer Verbraucher fördern wird. Dadurch würde diese Dienstleistung kostengünstiger, die Kosten für die Verbraucher würden sinken und gleichzeitig würde für eine gesündere Luft in den Städten Sorge getragen;

9. fordert die Europäische Kommission zu einer Überprüfung der EU-Strategien auf, um einen nachhaltigen und effizienten Heiz- und Kühlsektor zu entwickeln. Ein Beispiel für die mangelnde Kohärenz zwischen den verschiedenen Elementen der EU-Rechtsvorschriften ist die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 244/2012 ( 2 ) zur Ergänzung der Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie, nach der es zulässig ist, Wärmeenergie und Strom aus erneuerbaren Quellen bei der Berechnung der Energieeffizienz von Gebäuden abzuziehen, wenn die Energieerzeugung vor Ort erfolgt, nicht aber bei einer zentralen Energieerzeugung. Diese Inkohärenz birgt die Gefahr, dass Systeme für Fernwärme, Fernkühlung und KraftWärme-Kopplung untergraben werden, und ist dem Ziel der stärkeren Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, der thermischen Verwertung von Abfällen und der Verringerung von CO2-Emissionen abträglich; ist der Ansicht, dass der für die Energieeffizienz von Gebäuden wesentliche Punkt der Energieverbrauch bzw. -bedarf des Gebäudes sein sollte;

10. fordert die Europäische Kommission auf, den Mitgliedstaaten zu empfehlen, nach Maßgabe ihrer Möglichkeiten durch effiziente Technologien, Innovationsförderung und den Abbau rechtlicher und administrativer Hindernisse einen nachhaltigen Sektor der Wärme- und Kälteerzeugung zu entwickeln;

11. bedauert, dass die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der Strategie nur unzureichend definiert wird, und weist darauf hin, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften die Hauptverantwortung für die Wärme- und Kälteerzeugung tragen. Die lokalen Gebietskörperschaften sind nicht nur am Aufbau und an der Verwaltung der Infrastruktur beteiligt, sondern sie gehören darüber hinaus auch zu den größten Energieverbrauchern;

12. weist darauf hin, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemühen, einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele im Bereich der nachhaltigen Energie zu leisten. Zahlreiche kleine und große Städte in der EU verfügen bereits seit vielen Jahren über Aktionspläne für Klima und nachhaltige Energie, mit denen sie sich zu einer CO2-armen Wärme- und Energieerzeugung und zur Durchführung von Maßnahmen verpflichten, die zur Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energieträgern und mehr Energieeffizienz führen;

13. weist darauf hin, dass der Ausschuss der Regionen als Versammlung der Regional- und Kommunalvertreter der EU in seiner Tätigkeit den Energiefragen eine große Bedeutung beimisst und im Zusammenhang mit den Vorschlägen zur Energieunion bereits in mehreren Stellungnahmen ( 3 ) Empfehlungen ausgesprochen hat. Diese betreffen: die Entwicklung des Energiesektors, klare Bezugnahmen auf die bedeutende Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Umsetzung der auf Nachhaltigkeit ausgerichteten energiepolitischen Ziele sowie Anregungen für eine aktivere Zusammenarbeit zwischen den zentralen Behörden der Mitgliedstaaten und ihren lokalen Gebietskörperschaften mit Blick auf den Beschlussfassungsprozess und die Vertretung der Verbraucherinteressen;

14. erinnert daran, dass der Ausschuss der Regionen bereits wiederholt auf die maßgebliche Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften für den Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung hingewiesen hat. Diese Technik, bei der gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt wird, ermöglicht eine fast 90 %ige Gewinnung der in dem Brennstoff enthaltenen Primärenergie. Die Europäische Union sollte die entsprechenden Rahmenbedingungen für die Förderung dieser hocheffizienten Anlagen schaffen, damit diese kostendeckend betrieben werden können ( 4 ); C 88/92 DE Amtsblatt der Europäischen Union 21.3.2017 ( 2 ) Delegierte Verordnung (EU) Nr. 244/2012 der Kommission vom 16. Januar 2012 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden durch die Schaffung eines Rahmens für eine Vergleichsmethode zur Berechnung kostenoptimaler Niveaus von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und Gebäudekomponenten (ABl. L 81 vom 21.3.2012, S. 18).

( 3 ) Stellungnahme des AdR zum Thema „Paket zur Energieunion“. Stellungnahme des AdR zum Thema „Bezahlbare Energie für alle“ (ABl. C 174 vom 7.6.2014, S. 15). Schreiben der griechischen EU Ratspräsidentschaft vom 4. November 2013. Stellungnahme des AdR zum Thema „Erneuerbare Energien: Ein wichtiger Faktor auf dem europäischen Energiemarkt“ (ABl. C 62 vom 2.3.2013, S. 51). Stellungnahme des AdR zum Thema „Energieeffizienz“ (ABl. C 54 vom 23.2.2012, S. 49). Stellungnahme des AdR zum Thema „EU-Energieaktionsplan 2011-2020“ (Prospektivstellungnahme) (ABl. C 42 vom 10.2.2011, S. 6). Stellungnahme des AdR zum Thema „Energie: Überprüfung der Energiestrategie und Energieleistung von Gebäuden“ (ABl. C 200 vom 25.8.2009, S. 41).

Stellungnahme des AdR zum Thema „Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen“ (ABl. C 325 vom 19.12.2008, S. 12). ( 4 ) Stellungnahme des AdR zum Thema „Erneuerbare Energien: Ein wichtiger Faktor auf dem europäischen Energiemarkt“.

15. hält es für ausgesprochen wichtig, dass die Energiepreise für die einkommensschwächsten Bürger, die häufig einen Großteil ihres Einkommens für Heizen, Kühlen, Beleuchtung und den Betrieb verschiedener Geräte ausgeben, erschwinglich bleiben und dass die Programme zur Erhöhung der Energieeffizienz in erster Linie auf jene ausgerichtet werden, die sie am dringendsten benötigen ( 5 ); Fernwärme- und Fernkältesysteme, individuelle Versorgung mit Wärmeenergie

16. ist der Ansicht, dass sich Fernwärme- und Fernkältesysteme ausgezeichnet dazu eignen, die verschiedenen Energiequellen mit den Energieerzeugern und Verbrauchern zu verknüpfen. Fernwärme ist unter Umständen eine der saubersten Formen der Versorgung mit Wärmeenergie und kann einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung der CO2- Emissionen und zugleich zur Gewährleistung der Energieunabhängigkeit und Energieversorgungssicherheit leisten. Daher sollte dort, wo entsprechend günstige Bedingungen herrschen, und wenn die allgemeinen ökologischen Vorteile derartiger Systeme nachgewiesen werden können, ihrem Aufbau Vorrang eingeräumt werden;

17. weist darauf hin, dass an Orten mit einer hohen Bevölkerungsdichte Fernwärme- und Fernkältesysteme eine ausgezeichnete Möglichkeit zur Wärme- und Kälteversorgung sein können, dass in einem solchen Fall alle Maßnahmen auf die Effizienz der Energieerzeugung auszurichten sind und dass es den Verbrauchern verstärkt ermöglicht werden muss, Wärme und Strom aus CO2-neutralen Energiequellen zu nutzen. Es sei darauf hingewiesen, dass die Energiestrukturen in den EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich sind und dass es keine Patentlösung für alle Mitgliedstaaten gibt. Es ist wichtig, dass Anreize für neue Formen der Energieerzeugung so angelegt sind, dass sie gut funktionierende Systeme auf regionaler und lokaler Ebene nicht schwächen;

18. ist der Ansicht, dass Privathaushalte durch Fernwärmenetze effizient mit Energie versorgt werden können, und fordert die nationale und europäische Regierungsebene auf, im Hinblick auf den möglichen Bedarf die Ausweitung und Modernisierung der bestehenden Netze zu fördern. Dies betrifft gleichfalls lokale (vom Gesamtnetz getrennte) Netze für die Versorgung einzelner Privatverbraucher vor Ort mit Biogas;

19. weist auch darauf hin, dass die individuelle Erzeugung von Wärme in vielen Teilen der EU aufgrund der Bevölkerungsverteilung die effizienteste oder gar die wirtschaftlich und technisch einzig mögliche Lösung ist; betont, dass in diesen Gebieten stärker dafür Sorge getragen werden sollte, dass Gebäude mit Wärme- und Elektroenergie aus erneuerbaren Energiequellen versorgt und alte Brennkessel durch neue, effizientere und emissionsärmere Kessel ersetzt werden. Dies sollte auch mit Blick auf das Problem der Luftqualität geschehen, da in manchen europäischen Ländern bis zu drei Viertel der Luftverschmutzung mit Feinstaub auf die Verwendung fester Brennstoffe für die Wärmeerzeugung in Privathaushalten zurückzuführen sind;

20. stellt fest, dass die Entwicklung effizienter Heiz- und Kühlsysteme auch die Verknüpfung der verschiedenen Energiequellen mit den Energieerzeugern und Verbrauchern beinhaltet. Beispielsweise könnte eine Integration der Wärme-, Kälte- und Stromnetze die gemeinsamen Kosten für die Energiesysteme senken, was wiederum den Verbrauchern zugutekäme. Hierbei ist die Entwicklung neuer und innovativer technischer Lösungen voranzutreiben; Verbesserung der Gebäudeenergieeffizienz

21. unterstreicht, dass die Energieeffizienz in erster Linie von den jeweiligen Gebäuden abhängt, die ein enormes Potenzial für Energieeinsparungen bieten. In der Europäischen Union entfallen 45 % der verbrauchten Wärme- und Kälteenergie auf den Wohnungssektor ( 6 ). Daher sollte die Verbesserung der Energieeffizienz weiterhin zu den Prioritäten der EU gehören;

22. betont, dass ein effizienter Energieverbrauch in Gebäuden durch den komplexen Einsatz unterschiedlicher Instrumente entsteht, durch die Fähigkeit, möglichst großen Nutzen aus jeder Energieeinheit zu ziehen: rationelle Nutzung von Energie, Anwendung von Technologien für den sparsamen Einsatz von Energie, Rückgriff auf erneuerbare Energieträger und Förderung eines energiesparenden Verhaltens der Verbraucher. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Auswahl der Materialien und Technologien für den Bausektor eine ganzheitliche Sichtweise von großer Bedeutung ist und die Prioritäten für das nachhaltige Bauen zur Anwendung kommen müssen;

23. weist darauf hin, dass die Energieeinsparung im gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes in hohem Maße von den Entscheidungen abhängt, die bei der Planung eines neuen Gebäudes bzw. der Sanierung eines früher errichteten Gebäudes getroffen werden; schlägt daher vor, einen besonderen Schwerpunkt auf eine nachhaltige Prozessbegleitung bereits ab einem frühen Projektstadium zu legen. Dabei sollten innovative Instrumente genutzt werden, beispielsweise die digitale Darstellung der physischen und funktionellen Merkmale eines Gebäudes Building Information Modelling (BIM) ( 7 ); 21.3.2017 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 88/93 ( 5 ) Stellungnahme des AdR zum Thema „EU-Energieaktionsplan 2011-2020“ (Prospektivstellungnahme). ( 6 )

24. schlägt vor, die vorhandenen Sanierungsmodelle zu überprüfen, ihre Stärken und Schwächen zu analysieren und die Erfahrungen der Mitgliedstaaten bei der Konzipierung von Finanzierungsmodellen auszuwerten, die für die Verbraucher attraktiv sind. Auch müssen die rechtlichen und administrativen Hindernisse beseitigt werden, die einer Sanierung im Wege stehen. Etwa 70 % der EU-Bürger leben in privaten Wohngebäuden. Häufig unterlassen es die Eigentümer, kosteneffiziente Sanierungen durchzuführen, weil es ihnen an Kenntnissen über deren Nutzen und an objektiver Beratung über die technischen Möglichkeiten fehlt und weil sie mit verschiedenen Interessen (beispielsweise in Gebäuden mit mehreren Wohnungen) und finanziellen Zwängen konfrontiert sind. Daher müssen die nationalen Behörden sowie die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Öffentlichkeitsarbeit eine hohe Bedeutung beimessen, Informationen über die Durchführung von Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz verbreiten und Energieeinsparungen fördern;

25. fordert die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, nach Möglichkeiten zu suchen, den Privatsektor und Dienstleistungsunternehmen im Energiebereich in die Durchführung von Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz einzubinden. Dazu müssen entsprechend günstige Bedingungen geschaffen und administrative und rechtliche Hindernisse aus dem Weg geräumt werden;

26. schlägt vor, in Gebäuden den Einsatz von Spitzentechnologien voranzutreiben, die dazu beitragen, den Energieverbrauch für das Heizen, Lüften, Kühlen, die Beleuchtung, die Warmwasserbereitung und sonstige Zwecke zu reduzieren, ohne dass der Komfort der Verbraucher darunter leidet. Beispielsweise wird durch Technologien zur Wärmerückgewinnung erfolgreich die Wärme der Abluft genutzt, um die Zuluft zu heizen — auf diese Weise kann ein beträchtlicher Teil der Energie für das Heizen der Räume eingespart werden;

27. stellt fest, dass die Kommission zur verbesserten Energieeffizienz von Gebäuden u. a. stark auf intelligente Systeme setzt, die Mess-, Regelungs- und Automatisierungsinstrumente bieten, und die Möglichkeiten für Verbraucher, an der Laststeuerung mitzuwirken, ausbauen will. Diese Maßnahmen sind dem Grunde nach zu befürworten. Allerdings bestehen Bedenken in Bezug auf die Auswirkungen dieser Maßnahmen in Bezug auf wirtschaftliche Aspekte und den Schutz der Privatsphäre, die weiter geprüft werden sollten und aufgrund derer intelligente Messsysteme nach wie vor freiwillig angewandt werden sollten;

28. hält es für sehr wichtig, Passivhäuser mit sehr niedrigem Energieverbrauch zu fördern. spricht sich zugleich uneingeschränkt dafür aus, Konzepte für Aktivhäuser, die alternative Energiequellen nutzen, flächendeckender zu verwirklichen;

29. unterstreicht die Bedeutung eines verantwortungsvollen Ansatzes in Bezug auf den Bausektor; schlägt höhere Anforderungen empfehlenden Charakters für Geräte und neue Gebäude vor. Zu diesem Zweck sollten für die Planung und den Bau von Gebäuden entsprechend strengere Kriterien empfohlen werden, die Architekten, Planer und Konstrukteure dazu anregen, Gebäude zu errichten, die den Vorgaben für intelligente Gebäude genügen;

30. weist darauf hin, dass zur Verwirklichung der Ziele der EU-Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt und die Sanierung ganzer Wohnviertel gefördert werden muss. Neben der Sanierung von Gebäuden ist es auch sinnvoll, eine umfassende Umweltsanierung durchzuführen, die Infrastruktur zu erneuern, Grünflächen anzulegen, fahrradfreundliche Infrastrukturen zu schaffen usw.; Industrie, Kraft-Wärme-Kopplung, erneuerbare Energieträger

31. verweist darauf, dass die Industrie ein erhebliches Potenzial zur Energieeinsparung birgt, ausgehend vom Konzept der Industriesymbiose, das ein wesentliches Element beim Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft ist; stellt fest, dass vielerorts überschüssige Wärme- und Kälteströme entstehen, die direkt in die Umwelt abgeleitet werden, und teilt die Auffassung, dass die Einbindung von Abwärme und Abkälte in Fernwärme- und Fernkältenetze den Verbrauch an Primärenergie senken und der Wirtschaft sowie dem Umweltschutz zugutekommen würde. Diesbezüglich kommt den Städten und Regionen eine wichtige Rolle zu, da sie für die Planung der Wärmeversorgungssysteme zuständig sind;

32. ist der Auffassung, dass die Industrie darin bestärkt werden sollte, der effizienteren Nutzung der vorhandenen Technologien mehr Aufmerksamkeit zu widmen und so die Energiekosten zu senken. 2012 war die Industrie für ein Viertel des Energieverbrauchs in der EU verantwortlich. 73 % davon wurden für die Wärme- und Kälteerzeugung verwendet ( 8 ). C 88/94 DE Amtsblatt der Europäischen Union 21.3.2017 ( 8 ) Siehe Fußnote 1.

33. fordert die Europäische Kommission auf, den Innovationen in der Industrie mehr Aufmerksamkeit zu schenken und die Nutzung erneuerbarer Energieträger sowie die Entwicklung neuer emissionsarmer Technologien zu fördern, einschließlich Verfahren zur Abscheidung und geologischen Speicherung von CO2 (CSS), die wirksam zur Eindämmung des Klimawandels beitragen können, und ist der Auffassung, dass eine Reform des Emissionshandelssystems diesbezüglich von entscheidender Bedeutung ist;

34. teilt die Auffassung, dass das Potenzial der Kraft-Wärme-Kopplung derzeit noch nicht ausgeschöpft ist; fordert die Kommission deshalb auf, einen konkreten Aktionsplan mit Empfehlungen für Maßnahmen zur Förderung der KraftWärme-Kopplung auszuarbeiten;

35. fordert die Regierungen auf, die Gebietskörperschaften zu Entscheidungen über den Ausbau der Kraft-WärmeKopplung zu konsultieren. Unter Berücksichtigung der lokalen Bedingungen und Möglichkeiten sowie der wirtschaftlichen Vorteile des Ausbaus der Kraft-Wärme-Kopplung müssen darüber hinaus die administrativen und ordnungspolitischen Hürden für den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung beseitigt werden, wozu auch die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie durch Nutzung von Abwärme gehört;

36. ist der Auffassung, dass die Nutzung erneuerbarer Energieträger für die Wärme- und Kälteerzeugung eine Möglichkeit bieten könnte, einen Beitrag zur effizienten Entwicklung der Wärme- und Kälteerzeugung zu leisten. Systeme zur Erzeugung von Fernwärme können die unterschiedlichsten erneuerbaren und lokalen Energiequellen nutzen: Abwärme, Siedlungsabfälle, Biobrennstoffe, Erdwärme und Solarwärme usw. Die Entwicklung derartiger Systeme sollte deshalb durch die Schaffung der Voraussetzungen für eine Integration erneuerbarer Energieträger gefördert werden; Notwendigkeit und Möglichkeit der Finanzierung der Wärme- und Kälteerzeugung

37. betont, dass für die Erhöhung der Effizienz der Wärme- und Kälteerzeugung erhebliche finanzielle Ressourcen nötig sind, weshalb es besonders wichtig ist, für einen gemeinsamen Ansatz zu sorgen und eine bessere Vereinbarkeit zwischen den verschiedenen Finanzierungsquellen anzustreben;

38. empfiehlt eine Überarbeitung der Programme, die auf verschiedenen Ebenen zur finanziellen Unterstützung der Entwicklung der Fernwärme- und Fernkältenetze, der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien zur Verfügung stehen; fordert zweitens, die Einrichtung attraktiver Finanzierungsprogramme zu fördern, um effizientere Maßnahmen für den Heiz- und Kühlsektor umsetzen zu können;

39. empfiehlt, die Nutzung innovativer Finanzierungsinstrumente zu fördern, um den Ausbau des Bereichs der Wärmeund Kälteerzeugung zu finanzieren, sowie Investitionen in umweltfreundliche Technologien zu fördern und die Bedingungen für die Einbeziehung des Privatsektors zu schaffen; hält es für wichtig, sich um Synergien zwischen neuen Finanzierungsprogrammen und -möglichkeiten zu bemühen und Finanzierungstechniken wie etwa zinsgünstige Darlehen, Bürgschaften, Zinszuschüsse, Kapitalinvestitionen oder Verbriefungen anzuwenden;

40. betont, dass zur Umsetzung der EU-Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung und zur Finanzierung von Projekten größeren Umfangs die Möglichkeit besteht, die Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) ( 9 ) und Finanzierungsmaßnahmen des EFSI miteinander zu kombinieren; regt deshalb an, diese Kombination in den Mitgliedstaaten möglichst umfassend anzuwenden und rascher und einfacher zu gestalten;

41. weist darauf hin, dass eine breitere Anwendung des ESCO-Modells für Energieprojekte gefördert werden muss und dass rechtliche und administrative Hürden beseitigt werden müssen, die der Nutzung dieses Modells im Bereich der Wärmeund Kälteerzeugung entgegenstehen; weist auch darauf hin, dass die Strukturreformen in den Mitgliedstaaten weitergeführt werden müssen, damit die Hindernisse und die Bürokratie beseitigt werden, die Investitionen im Bereich der Wärme- und Kälteerzeugung behindern;

42. unterstreicht die Bedeutung der Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) sowie der Unterstützung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Mobilisierung zusätzlicher Finanzierungsquellen und der Umsetzung umfangreicherer Energieeffizienzprojekte. So hat beispielsweise Litauen gemeinsam mit der EIB den Fonds für Initiativen im Rahmen von Jessica geschaffen, zusätzliche Finanzierungsquellen mobilisiert und einen Multiplikatoreffekt erzielt; 21.3.2017 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 88/95 ( 9 )

 43. begrüßt die Unterstützung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) ( 10) und betont dabei besonders die Möglichkeit der Gewährung von Erstausfallgarantien bei Investitionen in größere bzw. riskantere Energieeffizienzprojekte; weist auch darauf hin, dass der EFSI bisher vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von Nutzen war; betont, dass die Informationstätigkeit auf lokaler Ebene verstärkt werden muss, damit es gelingt, den EFSI in den Mitgliedstaaten aktiver zu nutzen, in denen dies bislang nicht in ausreichendem Maße der Fall ist;

44. begrüßt das Europäische Investitionsvorhabenportal (EIPP) ( 11), eine Internetplattform, die Projektträger und Investoren von EU-Projekten zusammenbringt; empfiehlt den Ausbau der Plattform durch Erweiterung der Finanzierungsinstrumente und damit einhergehend die Bündelung der bewährten Methoden aus den Mitgliedstaaten bei der Einrichtung spezieller Finanzierungsprogramme für Energieprojekte;

45. ist der Auffassung, dass es zweckdienlich wäre, EU-Leitlinien für die effiziente Steuerung und Finanzierung des Energiesektors aufzustellen und denkbare Modelle für die effiziente Steuerung zu schaffen, die die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Bereich der Wärme- und Kälteerzeugung anwenden können; Die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften

46. weist darauf hin, dass den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf dem Gebiet der Wärme- und Kälteerzeugung eine Schlüsselrolle zukommt: — Die Städte und Regionen sind für diese Aufgabe unmittelbar verantwortlich: Sie sichern die Erbringung der entsprechenden Dienstleistungen, sind für die Planung der Versorgungssysteme zuständig und klären die Finanzierungsfragen im Hinblick auf die Entwicklung und Modernisierung dieser Systeme. — Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bilden auch das Bindeglied zwischen allen Akteuren der Branche — Verbrauchern, Lieferanten, Erzeugern, Investoren und Netzbetreibern — und leisten darüber hinaus einen Beitrag zur Verbesserung der Umweltqualität. — Vor Ort werden die wichtigsten Entscheidungen getroffen, und hier entstehen auch die grundlegenden Initiativen. Die lokale Ebene ist der Ort, wo die Theorie in die Praxis umgesetzt wird, wo gesetzliche Anforderungen deutlich sichtbare Resultate zeitigen. — Aufklärung und Beratung der Energieverbraucher;

47. weist darauf hin, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die für die Raumplanung zuständig sind, einen Beitrag zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien und zu mehr Energieeffizienz auf lokaler und regionaler Ebene leisten können, beispielsweise durch die Festlegung ehrgeiziger Ziele und Aktionspläne, die Vereinfachung administrativer Verfahren und Vorschriften oder durch finanzielle Unterstützung;

48. bedauert, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der Strategie nicht als wichtige Akteure bei der Wärme- und Kälteerzeugung genannt werden, und fordert die Kommission auf, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Durchführung weiterer Maßnahmen in diesem Bereich als gleichwertige Partner der zentralen Ebene zu behandeln;

49. ist der Auffassung, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu konkreten künftigen Maßnahmen konsultiert werden sollten, da zu ihren Aufgaben die Planung und Durchführung der Infrastrukturmaßnahmen, die Gewinnung von Investoren sowie die Aufklärung und Beratung der Verbraucher gehören;

50. stellt fest, dass in den meisten Ländern die Wärme- und Kälteerzeugung in den Zuständigkeitsbereich der Gebietskörperschaften fällt (d. h. sie ist eine kommunale Dienstleistung). Daher ist die lokale Ebene in diesem Bereich äußerst wichtig, um die Einbeziehung aller Interessenträger (Privathaushalte, Unternehmen) in die Entwicklung dieser Branche zu fördern, die Voraussetzungen für den Wettbewerb zu schaffen und die Heizkosten zu senken; Die Bedeutung der Information und die Einbeziehung der Öffentlichkeit

51. weist darauf hin, dass die Förderung der allgemeinen Nutzung moderner Technologien und wirksamer und nachhaltiger Heiz- oder Kühlsysteme, die eine sparsame Nutzung von Energie und Ressourcen ermöglichen, dazu beitragen wird, eine hohe Luftqualität und das Wohlergehen sowohl des Einzelnen als auch der Allgemeinheit zu gewährleisten; C 88/96 DE Amtsblatt der Europäischen Union 21.3.2017 ( 10)

52. weist darauf hin, dass wesentliche Verbesserungen nicht allein durch eine Renovierung, die Umstellung auf andere Brennstoffe oder andere Maßnahmen erzielt werden können — die Bereitstellung geeigneter Informationen ist hier von größter Bedeutung. Gebäudeeigentümern mangelt es häufig an Kenntnissen über den Nutzen einer Sanierung. In Europa entfallen durchschnittlich 6 % der Konsumausgaben auf Heizung und Kühlung. 11 % der Bevölkerung sind nicht imstande, ihre Wohnung im Winter ausreichend zu heizen ( 12). Die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher wird durch fehlende Informationen über den tatsächlichen Energieverbrauch und die Kosten eingeschränkt. Häufig fehlt es einfach am Geld, das in wirksame technische Lösungen investiert werden kann. Es ist schwierig, mit Blick auf die über die Lebensdauer anfallenden Kosten, den entsprechenden Nutzen, die Qualität und Zuverlässigkeit Vergleiche zwischen verschiedenen Technologien und Lösungen anzustellen. Daher wird den zentralstaatlichen Behörden und den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften vorgeschlagen, bei der Sensibilisierung der Öffentlichkeit und der Aufklärung der Verbraucher über Energieeffizienzmaßnahmen und Sparmöglichkeiten zusammenzuarbeiten;

53. weist darauf hin, dass es bei der Bewertung des wissenschaftlichen Fortschritts und der technischen Entwicklung im Wärme- und Kältesektor — wie in anderen Branchen auch — zu wenige Fachleute gibt, die über die notwendigen Kenntnisse über den Bau energieeffizienter Gebäude, Energieeffizienz und Technologien auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien verfügen. Zur Bewältigung dieses Problems müssen alle Akteure der Branche zusammenarbeiten und qualifizierte Fachkräfte ausbilden, Konsultationen abhalten und Informations- und Bildungsprogramme durchführen;

54. begrüßt die Errichtung der Europäischen Plattform für Investitionsberatung (EIAH) ( 13), die privaten und öffentlichen Projektträgern technische Unterstützung und Beratungsleistungen bietet, die auf ihre Bedürfnisse abgestimmt sind. Stellt jedoch fest, dass es zweckmäßig wäre, wenn vor Ort mehr Beratungsleistungen erbracht würden, d. h. näher bei den Unternehmen, die sie benötigen. Es ist wichtig, die Öffentlichkeit und die Akteure der Branche stärker für Energieeinsparungen zu sensibilisieren;

55. begrüßt den auf eine Initiative der Kommission zurückgehenden Bürgermeisterkonvent und weitere Initiativen, mit denen sich die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften verpflichten, die CO2-Emissionen zu senken, und die so zur Umsetzung einer nachhaltigen Energiepolitik beitragen, und fordert die Kommission auf, Anreize zu schaffen, sich an derartigen Initiativen zu beteiligen.