Allgemeines
1. begrüßt die Initiative der Europäischen Kommission, die Wärme- und Kälteerzeugung als Bestandteil des
gemeinsamen Energiesystems zu betrachten, und stellt fest, dass hier der Wärmesektor zum ersten Mal als wichtiger
Bereich des Energiesektors herausgestellt wird, der sich in hohem Maße dazu eignet, einen Beitrag zur Erhöhung der
Energieunabhängigkeit, zur Energieversorgungssicherheit, zur Verwirklichung der Klimaschutzziele und zur Verringerung
der Kosten für den Verbraucher zu leisten;
2. ist der Auffassung, dass es für die Gewährleistung der Nachhaltigkeit des Heiz- und Kühlsektors keine Pauschallösung
geben kann, und betont, dass ein breites Spektrum an Lösungen, also verschiedene Technologien und verschiedene
Lösungen sowohl für den Einzelfall als auch für die gesamte Branche angewandt werden müssen, um wirksame Ergebnisse
zu erzielen;
3. weist jedoch darauf hin, dass die Strategie sehr allgemein gehalten ist, dass es an Klarheit fehlt und nicht ausreichend
konkret dargelegt wird, wie und in welche Richtung der Bereich der Wärme- und Kälteerzeugung weiterentwickelt werden
soll, welche konkreten Maßnahmen zur Erreichung der festgelegten Ziele ergriffen werden sollen, wie sich diese auf die
lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die Unternehmen und Verbraucher (Haushalte) auswirken und welche
Regelungen zur finanziellen Unterstützung und Förderung mit Blick auf die Ziele für eine nachhaltige Energieversorgung
greifen sollen;
4. unterstreicht, dass die EU nach wie vor in hohem Grad von Energieeinfuhren abhängig ist. Zurzeit entfallen 50 % des
jährlichen Gesamtenergieverbrauchs der EU auf die Wärme- und Kälteerzeugung. Das entspricht 59 % des gesamten
Gasverbrauchs und 13 % des gesamten Ölverbrauchs in Europa (
1
). Diese Zahlen verdeutlichen das große Potenzial für
Energieeinsparungen. Um dieses Potenzial auszuschöpfen, müssen dringend Maßnahmen ergriffen werden, um den Heizund
Kühlsektor umzustrukturieren und eine effiziente Kälte- und Wärmeerzeugung zu gewährleisten;
5. unterstützt den Vorschlag der Kommission, den Sektor Wärme- und Kälteerzeugung in die nationalen Energie- und
Klimapläne der Mitgliedstaaten einzubeziehen, die einen Teil des Governance-Systems für die Energieunion ausmachen;
6. betont, dass die Energieeffizienzrichtlinie, die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, die Richtlinie
über erneuerbare Energien und weitere EU-Vorschriften, in denen konkrete Maßnahmen für die Energieerzeugung bzw. den
Energieverbrauch vorgeschlagen werden, für die Entwicklung des Bereichs der Wärme- und Kälteerzeugung von großer
Bedeutung sind; unterstreicht daher, dass in Zukunft bei Überarbeitungen dieser Vorschriften die zentrale Rolle der lokalen
und regionalen Gebietskörperschaften in diesem Bereich berücksichtigt werden sollte, insbesondere die in der vorliegenden
Stellungnahme ausgesprochenen Empfehlungen;
7. weist darauf hin, dass der weltweite Rückgang nicht erneuerbarer Energieträger, der globale Klimawandel und die
Tatsache, dass der Umweltqualität und der menschlichen Gesundheit größere Bedeutung beigemessen wird, zunehmend die
Richtung für moderne bautechnische Konzepte und ihre Schwerpunkte vorgeben: Energieeinsparung und Energieeffizienz
sowie die Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit;
8.ist der Ansicht, dass diese Strategie den Mitgliedstaaten eine objektive Bewertung der bisher getroffenen politischen
und administrativen Entscheidungen bezüglich des Fernwärmesektors ermöglichen wird und dass sie die Entwicklung des
Sektors durch die Modernisierung der Heizsysteme, die Sanierung von Gebäuden, die Umstellung von Erdgas auf
Brennstoffe aus erneuerbaren Energieträgern bzw. auf andere, aus sauberen Energiequellen erzeugte Brennstoffe und die
Schaffung der Voraussetzungen für den Anschluss neuer Verbraucher fördern wird. Dadurch würde diese Dienstleistung
kostengünstiger, die Kosten für die Verbraucher würden sinken und gleichzeitig würde für eine gesündere Luft in den
Städten Sorge getragen;
9. fordert die Europäische Kommission zu einer Überprüfung der EU-Strategien auf, um einen nachhaltigen und
effizienten Heiz- und Kühlsektor zu entwickeln. Ein Beispiel für die mangelnde Kohärenz zwischen den verschiedenen
Elementen der EU-Rechtsvorschriften ist die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 244/2012 (
2
) zur Ergänzung der
Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie, nach der es zulässig ist, Wärmeenergie und Strom aus erneuerbaren Quellen bei der
Berechnung der Energieeffizienz von Gebäuden abzuziehen, wenn die Energieerzeugung vor Ort erfolgt, nicht aber bei einer
zentralen Energieerzeugung. Diese Inkohärenz birgt die Gefahr, dass Systeme für Fernwärme, Fernkühlung und KraftWärme-Kopplung
untergraben werden, und ist dem Ziel der stärkeren Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, der
thermischen Verwertung von Abfällen und der Verringerung von CO2-Emissionen abträglich; ist der Ansicht, dass der für
die Energieeffizienz von Gebäuden wesentliche Punkt der Energieverbrauch bzw. -bedarf des Gebäudes sein sollte;
10. fordert die Europäische Kommission auf, den Mitgliedstaaten zu empfehlen, nach Maßgabe ihrer Möglichkeiten
durch effiziente Technologien, Innovationsförderung und den Abbau rechtlicher und administrativer Hindernisse einen
nachhaltigen Sektor der Wärme- und Kälteerzeugung zu entwickeln;
11. bedauert, dass die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der Strategie nur unzureichend
definiert wird, und weist darauf hin, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften die Hauptverantwortung für die
Wärme- und Kälteerzeugung tragen. Die lokalen Gebietskörperschaften sind nicht nur am Aufbau und an der Verwaltung
der Infrastruktur beteiligt, sondern sie gehören darüber hinaus auch zu den größten Energieverbrauchern;
12. weist darauf hin, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum
bemühen, einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele im Bereich der nachhaltigen Energie zu leisten. Zahlreiche kleine und
große Städte in der EU verfügen bereits seit vielen Jahren über Aktionspläne für Klima und nachhaltige Energie, mit denen
sie sich zu einer CO2-armen Wärme- und Energieerzeugung und zur Durchführung von Maßnahmen verpflichten, die zur
Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energieträgern und mehr Energieeffizienz führen;
13. weist darauf hin, dass der Ausschuss der Regionen als Versammlung der Regional- und Kommunalvertreter der EU in
seiner Tätigkeit den Energiefragen eine große Bedeutung beimisst und im Zusammenhang mit den Vorschlägen zur
Energieunion bereits in mehreren Stellungnahmen (
3
) Empfehlungen ausgesprochen hat. Diese betreffen: die Entwicklung
des Energiesektors, klare Bezugnahmen auf die bedeutende Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der
Umsetzung der auf Nachhaltigkeit ausgerichteten energiepolitischen Ziele sowie Anregungen für eine aktivere
Zusammenarbeit zwischen den zentralen Behörden der Mitgliedstaaten und ihren lokalen Gebietskörperschaften mit Blick
auf den Beschlussfassungsprozess und die Vertretung der Verbraucherinteressen;
14. erinnert daran, dass der Ausschuss der Regionen bereits wiederholt auf die maßgebliche Rolle der lokalen und
regionalen Gebietskörperschaften für den Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung hingewiesen hat. Diese Technik, bei der
gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt wird, ermöglicht eine fast 90 %ige Gewinnung der in dem Brennstoff enthaltenen
Primärenergie. Die Europäische Union sollte die entsprechenden Rahmenbedingungen für die Förderung dieser
hocheffizienten Anlagen schaffen, damit diese kostendeckend betrieben werden können (
4
);
C 88/92 DE Amtsblatt der Europäischen Union 21.3.2017
(
2
) Delegierte Verordnung (EU) Nr. 244/2012 der Kommission vom 16. Januar 2012 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/31/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden durch die Schaffung eines Rahmens für eine
Vergleichsmethode zur Berechnung kostenoptimaler Niveaus von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von
Gebäuden und Gebäudekomponenten (ABl. L 81 vom 21.3.2012, S. 18).
(
3
) Stellungnahme des AdR zum Thema „Paket zur Energieunion“.
Stellungnahme des AdR zum Thema „Bezahlbare Energie für alle“ (ABl. C 174 vom 7.6.2014, S. 15). Schreiben der griechischen EU Ratspräsidentschaft
vom 4. November 2013.
Stellungnahme des AdR zum Thema „Erneuerbare Energien: Ein wichtiger Faktor auf dem europäischen Energiemarkt“ (ABl. C 62
vom 2.3.2013, S. 51).
Stellungnahme des AdR zum Thema „Energieeffizienz“ (ABl. C 54 vom 23.2.2012, S. 49).
Stellungnahme des AdR zum Thema „EU-Energieaktionsplan 2011-2020“ (Prospektivstellungnahme) (ABl. C 42 vom 10.2.2011,
S. 6).
Stellungnahme des AdR zum Thema „Energie: Überprüfung der Energiestrategie und Energieleistung von Gebäuden“ (ABl. C 200
vom 25.8.2009, S. 41).
Stellungnahme des AdR zum Thema „Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen“ (ABl. C 325 vom 19.12.2008,
S. 12).
(
4
) Stellungnahme des AdR zum Thema „Erneuerbare Energien: Ein wichtiger Faktor auf dem europäischen Energiemarkt“.
15. hält es für ausgesprochen wichtig, dass die Energiepreise für die einkommensschwächsten Bürger, die häufig einen
Großteil ihres Einkommens für Heizen, Kühlen, Beleuchtung und den Betrieb verschiedener Geräte ausgeben, erschwinglich
bleiben und dass die Programme zur Erhöhung der Energieeffizienz in erster Linie auf jene ausgerichtet werden, die sie am
dringendsten benötigen (
5
);
Fernwärme- und Fernkältesysteme, individuelle Versorgung mit Wärmeenergie
16. ist der Ansicht, dass sich Fernwärme- und Fernkältesysteme ausgezeichnet dazu eignen, die verschiedenen
Energiequellen mit den Energieerzeugern und Verbrauchern zu verknüpfen. Fernwärme ist unter Umständen eine der
saubersten Formen der Versorgung mit Wärmeenergie und kann einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung der CO2-
Emissionen und zugleich zur Gewährleistung der Energieunabhängigkeit und Energieversorgungssicherheit leisten. Daher
sollte dort, wo entsprechend günstige Bedingungen herrschen, und wenn die allgemeinen ökologischen Vorteile derartiger
Systeme nachgewiesen werden können, ihrem Aufbau Vorrang eingeräumt werden;
17. weist darauf hin, dass an Orten mit einer hohen Bevölkerungsdichte Fernwärme- und Fernkältesysteme eine
ausgezeichnete Möglichkeit zur Wärme- und Kälteversorgung sein können, dass in einem solchen Fall alle Maßnahmen auf
die Effizienz der Energieerzeugung auszurichten sind und dass es den Verbrauchern verstärkt ermöglicht werden muss,
Wärme und Strom aus CO2-neutralen Energiequellen zu nutzen. Es sei darauf hingewiesen, dass die Energiestrukturen in
den EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich sind und dass es keine Patentlösung für alle Mitgliedstaaten gibt. Es ist wichtig, dass
Anreize für neue Formen der Energieerzeugung so angelegt sind, dass sie gut funktionierende Systeme auf regionaler und
lokaler Ebene nicht schwächen;
18. ist der Ansicht, dass Privathaushalte durch Fernwärmenetze effizient mit Energie versorgt werden können, und
fordert die nationale und europäische Regierungsebene auf, im Hinblick auf den möglichen Bedarf die Ausweitung und
Modernisierung der bestehenden Netze zu fördern. Dies betrifft gleichfalls lokale (vom Gesamtnetz getrennte) Netze für die
Versorgung einzelner Privatverbraucher vor Ort mit Biogas;
19. weist auch darauf hin, dass die individuelle Erzeugung von Wärme in vielen Teilen der EU aufgrund der
Bevölkerungsverteilung die effizienteste oder gar die wirtschaftlich und technisch einzig mögliche Lösung ist; betont, dass in
diesen Gebieten stärker dafür Sorge getragen werden sollte, dass Gebäude mit Wärme- und Elektroenergie aus erneuerbaren
Energiequellen versorgt und alte Brennkessel durch neue, effizientere und emissionsärmere Kessel ersetzt werden. Dies sollte
auch mit Blick auf das Problem der Luftqualität geschehen, da in manchen europäischen Ländern bis zu drei Viertel der
Luftverschmutzung mit Feinstaub auf die Verwendung fester Brennstoffe für die Wärmeerzeugung in Privathaushalten
zurückzuführen sind;
20. stellt fest, dass die Entwicklung effizienter Heiz- und Kühlsysteme auch die Verknüpfung der verschiedenen
Energiequellen mit den Energieerzeugern und Verbrauchern beinhaltet. Beispielsweise könnte eine Integration der Wärme-,
Kälte- und Stromnetze die gemeinsamen Kosten für die Energiesysteme senken, was wiederum den Verbrauchern
zugutekäme. Hierbei ist die Entwicklung neuer und innovativer technischer Lösungen voranzutreiben;
Verbesserung der Gebäudeenergieeffizienz
21. unterstreicht, dass die Energieeffizienz in erster Linie von den jeweiligen Gebäuden abhängt, die ein enormes
Potenzial für Energieeinsparungen bieten. In der Europäischen Union entfallen 45 % der verbrauchten Wärme- und
Kälteenergie auf den Wohnungssektor (
6
). Daher sollte die Verbesserung der Energieeffizienz weiterhin zu den Prioritäten
der EU gehören;
22. betont, dass ein effizienter Energieverbrauch in Gebäuden durch den komplexen Einsatz unterschiedlicher
Instrumente entsteht, durch die Fähigkeit, möglichst großen Nutzen aus jeder Energieeinheit zu ziehen: rationelle Nutzung
von Energie, Anwendung von Technologien für den sparsamen Einsatz von Energie, Rückgriff auf erneuerbare Energieträger
und Förderung eines energiesparenden Verhaltens der Verbraucher. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Auswahl der
Materialien und Technologien für den Bausektor eine ganzheitliche Sichtweise von großer Bedeutung ist und die Prioritäten
für das nachhaltige Bauen zur Anwendung kommen müssen;
23. weist darauf hin, dass die Energieeinsparung im gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes in hohem Maße von den
Entscheidungen abhängt, die bei der Planung eines neuen Gebäudes bzw. der Sanierung eines früher errichteten Gebäudes
getroffen werden; schlägt daher vor, einen besonderen Schwerpunkt auf eine nachhaltige Prozessbegleitung bereits ab einem
frühen Projektstadium zu legen. Dabei sollten innovative Instrumente genutzt werden, beispielsweise die digitale
Darstellung der physischen und funktionellen Merkmale eines Gebäudes Building Information Modelling (BIM) (
7
);
21.3.2017 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 88/93
(
5
) Stellungnahme des AdR zum Thema „EU-Energieaktionsplan 2011-2020“ (Prospektivstellungnahme).
(
6
)
24. schlägt vor, die vorhandenen Sanierungsmodelle zu überprüfen, ihre Stärken und Schwächen zu analysieren und die
Erfahrungen der Mitgliedstaaten bei der Konzipierung von Finanzierungsmodellen auszuwerten, die für die Verbraucher
attraktiv sind. Auch müssen die rechtlichen und administrativen Hindernisse beseitigt werden, die einer Sanierung im Wege
stehen. Etwa 70 % der EU-Bürger leben in privaten Wohngebäuden. Häufig unterlassen es die Eigentümer, kosteneffiziente
Sanierungen durchzuführen, weil es ihnen an Kenntnissen über deren Nutzen und an objektiver Beratung über die
technischen Möglichkeiten fehlt und weil sie mit verschiedenen Interessen (beispielsweise in Gebäuden mit mehreren
Wohnungen) und finanziellen Zwängen konfrontiert sind. Daher müssen die nationalen Behörden sowie die lokalen und
regionalen Gebietskörperschaften der Öffentlichkeitsarbeit eine hohe Bedeutung beimessen, Informationen über die
Durchführung von Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz verbreiten und Energieeinsparungen fördern;
25. fordert die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, nach Möglichkeiten zu suchen, den Privatsektor und
Dienstleistungsunternehmen im Energiebereich in die Durchführung von Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz
einzubinden. Dazu müssen entsprechend günstige Bedingungen geschaffen und administrative und rechtliche Hindernisse
aus dem Weg geräumt werden;
26. schlägt vor, in Gebäuden den Einsatz von Spitzentechnologien voranzutreiben, die dazu beitragen, den
Energieverbrauch für das Heizen, Lüften, Kühlen, die Beleuchtung, die Warmwasserbereitung und sonstige Zwecke zu
reduzieren, ohne dass der Komfort der Verbraucher darunter leidet. Beispielsweise wird durch Technologien zur
Wärmerückgewinnung erfolgreich die Wärme der Abluft genutzt, um die Zuluft zu heizen — auf diese Weise kann ein
beträchtlicher Teil der Energie für das Heizen der Räume eingespart werden;
27. stellt fest, dass die Kommission zur verbesserten Energieeffizienz von Gebäuden u. a. stark auf intelligente Systeme
setzt, die Mess-, Regelungs- und Automatisierungsinstrumente bieten, und die Möglichkeiten für Verbraucher, an der
Laststeuerung mitzuwirken, ausbauen will. Diese Maßnahmen sind dem Grunde nach zu befürworten. Allerdings bestehen
Bedenken in Bezug auf die Auswirkungen dieser Maßnahmen in Bezug auf wirtschaftliche Aspekte und den Schutz der
Privatsphäre, die weiter geprüft werden sollten und aufgrund derer intelligente Messsysteme nach wie vor freiwillig
angewandt werden sollten;
28. hält es für sehr wichtig, Passivhäuser mit sehr niedrigem Energieverbrauch zu fördern. spricht sich zugleich
uneingeschränkt dafür aus, Konzepte für Aktivhäuser, die alternative Energiequellen nutzen, flächendeckender zu
verwirklichen;
29. unterstreicht die Bedeutung eines verantwortungsvollen Ansatzes in Bezug auf den Bausektor; schlägt höhere
Anforderungen empfehlenden Charakters für Geräte und neue Gebäude vor. Zu diesem Zweck sollten für die Planung und
den Bau von Gebäuden entsprechend strengere Kriterien empfohlen werden, die Architekten, Planer und Konstrukteure
dazu anregen, Gebäude zu errichten, die den Vorgaben für intelligente Gebäude genügen;
30. weist darauf hin, dass zur Verwirklichung der Ziele der EU-Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung ein
ganzheitlicher Ansatz verfolgt und die Sanierung ganzer Wohnviertel gefördert werden muss. Neben der Sanierung von
Gebäuden ist es auch sinnvoll, eine umfassende Umweltsanierung durchzuführen, die Infrastruktur zu erneuern,
Grünflächen anzulegen, fahrradfreundliche Infrastrukturen zu schaffen usw.;
Industrie, Kraft-Wärme-Kopplung, erneuerbare Energieträger
31. verweist darauf, dass die Industrie ein erhebliches Potenzial zur Energieeinsparung birgt, ausgehend vom Konzept
der Industriesymbiose, das ein wesentliches Element beim Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft ist; stellt fest, dass
vielerorts überschüssige Wärme- und Kälteströme entstehen, die direkt in die Umwelt abgeleitet werden, und teilt die
Auffassung, dass die Einbindung von Abwärme und Abkälte in Fernwärme- und Fernkältenetze den Verbrauch an
Primärenergie senken und der Wirtschaft sowie dem Umweltschutz zugutekommen würde. Diesbezüglich kommt den
Städten und Regionen eine wichtige Rolle zu, da sie für die Planung der Wärmeversorgungssysteme zuständig sind;
32. ist der Auffassung, dass die Industrie darin bestärkt werden sollte, der effizienteren Nutzung der vorhandenen
Technologien mehr Aufmerksamkeit zu widmen und so die Energiekosten zu senken. 2012 war die Industrie für ein Viertel
des Energieverbrauchs in der EU verantwortlich. 73 % davon wurden für die Wärme- und Kälteerzeugung verwendet (
8
).
C 88/94 DE Amtsblatt der Europäischen Union 21.3.2017
(
8
) Siehe Fußnote 1.
33. fordert die Europäische Kommission auf, den Innovationen in der Industrie mehr Aufmerksamkeit zu schenken und
die Nutzung erneuerbarer Energieträger sowie die Entwicklung neuer emissionsarmer Technologien zu fördern,
einschließlich Verfahren zur Abscheidung und geologischen Speicherung von CO2 (CSS), die wirksam zur Eindämmung
des Klimawandels beitragen können, und ist der Auffassung, dass eine Reform des Emissionshandelssystems diesbezüglich
von entscheidender Bedeutung ist;
34. teilt die Auffassung, dass das Potenzial der Kraft-Wärme-Kopplung derzeit noch nicht ausgeschöpft ist; fordert die
Kommission deshalb auf, einen konkreten Aktionsplan mit Empfehlungen für Maßnahmen zur Förderung der KraftWärme-Kopplung
auszuarbeiten;
35. fordert die Regierungen auf, die Gebietskörperschaften zu Entscheidungen über den Ausbau der Kraft-WärmeKopplung
zu konsultieren. Unter Berücksichtigung der lokalen Bedingungen und Möglichkeiten sowie der wirtschaftlichen
Vorteile des Ausbaus der Kraft-Wärme-Kopplung müssen darüber hinaus die administrativen und ordnungspolitischen
Hürden für den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung beseitigt werden, wozu auch die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
der Industrie durch Nutzung von Abwärme gehört;
36. ist der Auffassung, dass die Nutzung erneuerbarer Energieträger für die Wärme- und Kälteerzeugung eine
Möglichkeit bieten könnte, einen Beitrag zur effizienten Entwicklung der Wärme- und Kälteerzeugung zu leisten. Systeme
zur Erzeugung von Fernwärme können die unterschiedlichsten erneuerbaren und lokalen Energiequellen nutzen: Abwärme,
Siedlungsabfälle, Biobrennstoffe, Erdwärme und Solarwärme usw. Die Entwicklung derartiger Systeme sollte deshalb durch
die Schaffung der Voraussetzungen für eine Integration erneuerbarer Energieträger gefördert werden;
Notwendigkeit und Möglichkeit der Finanzierung der Wärme- und Kälteerzeugung
37. betont, dass für die Erhöhung der Effizienz der Wärme- und Kälteerzeugung erhebliche finanzielle Ressourcen nötig
sind, weshalb es besonders wichtig ist, für einen gemeinsamen Ansatz zu sorgen und eine bessere Vereinbarkeit zwischen
den verschiedenen Finanzierungsquellen anzustreben;
38. empfiehlt eine Überarbeitung der Programme, die auf verschiedenen Ebenen zur finanziellen Unterstützung der
Entwicklung der Fernwärme- und Fernkältenetze, der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien zur
Verfügung stehen; fordert zweitens, die Einrichtung attraktiver Finanzierungsprogramme zu fördern, um effizientere
Maßnahmen für den Heiz- und Kühlsektor umsetzen zu können;
39. empfiehlt, die Nutzung innovativer Finanzierungsinstrumente zu fördern, um den Ausbau des Bereichs der Wärmeund
Kälteerzeugung zu finanzieren, sowie Investitionen in umweltfreundliche Technologien zu fördern und die
Bedingungen für die Einbeziehung des Privatsektors zu schaffen; hält es für wichtig, sich um Synergien zwischen neuen
Finanzierungsprogrammen und -möglichkeiten zu bemühen und Finanzierungstechniken wie etwa zinsgünstige Darlehen,
Bürgschaften, Zinszuschüsse, Kapitalinvestitionen oder Verbriefungen anzuwenden;
40. betont, dass zur Umsetzung der EU-Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung und zur Finanzierung von
Projekten größeren Umfangs die Möglichkeit besteht, die Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) (
9
) und
Finanzierungsmaßnahmen des EFSI miteinander zu kombinieren; regt deshalb an, diese Kombination in den Mitgliedstaaten
möglichst umfassend anzuwenden und rascher und einfacher zu gestalten;
41. weist darauf hin, dass eine breitere Anwendung des ESCO-Modells für Energieprojekte gefördert werden muss und
dass rechtliche und administrative Hürden beseitigt werden müssen, die der Nutzung dieses Modells im Bereich der Wärmeund
Kälteerzeugung entgegenstehen; weist auch darauf hin, dass die Strukturreformen in den Mitgliedstaaten weitergeführt
werden müssen, damit die Hindernisse und die Bürokratie beseitigt werden, die Investitionen im Bereich der Wärme- und
Kälteerzeugung behindern;
42. unterstreicht die Bedeutung der Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) sowie der
Unterstützung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Mobilisierung zusätzlicher Finanzierungsquellen
und der Umsetzung umfangreicherer Energieeffizienzprojekte. So hat beispielsweise Litauen gemeinsam mit der EIB den
Fonds für Initiativen im Rahmen von Jessica geschaffen, zusätzliche Finanzierungsquellen mobilisiert und einen
Multiplikatoreffekt erzielt;
21.3.2017 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 88/95
(
9
)
43. begrüßt die Unterstützung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) (
10) und betont dabei
besonders die Möglichkeit der Gewährung von Erstausfallgarantien bei Investitionen in größere bzw. riskantere
Energieeffizienzprojekte; weist auch darauf hin, dass der EFSI bisher vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
von Nutzen war; betont, dass die Informationstätigkeit auf lokaler Ebene verstärkt werden muss, damit es gelingt, den EFSI
in den Mitgliedstaaten aktiver zu nutzen, in denen dies bislang nicht in ausreichendem Maße der Fall ist;
44. begrüßt das Europäische Investitionsvorhabenportal (EIPP) (
11), eine Internetplattform, die Projektträger und
Investoren von EU-Projekten zusammenbringt; empfiehlt den Ausbau der Plattform durch Erweiterung der Finanzierungsinstrumente
und damit einhergehend die Bündelung der bewährten Methoden aus den Mitgliedstaaten bei der Einrichtung
spezieller Finanzierungsprogramme für Energieprojekte;
45. ist der Auffassung, dass es zweckdienlich wäre, EU-Leitlinien für die effiziente Steuerung und Finanzierung des
Energiesektors aufzustellen und denkbare Modelle für die effiziente Steuerung zu schaffen, die die lokalen und regionalen
Gebietskörperschaften im Bereich der Wärme- und Kälteerzeugung anwenden können;
Die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften
46. weist darauf hin, dass den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf dem Gebiet der Wärme- und
Kälteerzeugung eine Schlüsselrolle zukommt:
— Die Städte und Regionen sind für diese Aufgabe unmittelbar verantwortlich: Sie sichern die Erbringung der
entsprechenden Dienstleistungen, sind für die Planung der Versorgungssysteme zuständig und klären die
Finanzierungsfragen im Hinblick auf die Entwicklung und Modernisierung dieser Systeme.
— Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bilden auch das Bindeglied zwischen allen Akteuren der Branche —
Verbrauchern, Lieferanten, Erzeugern, Investoren und Netzbetreibern — und leisten darüber hinaus einen Beitrag zur
Verbesserung der Umweltqualität.
— Vor Ort werden die wichtigsten Entscheidungen getroffen, und hier entstehen auch die grundlegenden Initiativen. Die
lokale Ebene ist der Ort, wo die Theorie in die Praxis umgesetzt wird, wo gesetzliche Anforderungen deutlich sichtbare
Resultate zeitigen.
— Aufklärung und Beratung der Energieverbraucher;
47. weist darauf hin, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die für die Raumplanung zuständig sind,
einen Beitrag zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien und zu mehr Energieeffizienz auf lokaler und regionaler
Ebene leisten können, beispielsweise durch die Festlegung ehrgeiziger Ziele und Aktionspläne, die Vereinfachung
administrativer Verfahren und Vorschriften oder durch finanzielle Unterstützung;
48. bedauert, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der Strategie nicht als wichtige Akteure bei der
Wärme- und Kälteerzeugung genannt werden, und fordert die Kommission auf, die lokalen und regionalen
Gebietskörperschaften bei der Durchführung weiterer Maßnahmen in diesem Bereich als gleichwertige Partner der
zentralen Ebene zu behandeln;
49. ist der Auffassung, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu konkreten künftigen Maßnahmen
konsultiert werden sollten, da zu ihren Aufgaben die Planung und Durchführung der Infrastrukturmaßnahmen, die
Gewinnung von Investoren sowie die Aufklärung und Beratung der Verbraucher gehören;
50. stellt fest, dass in den meisten Ländern die Wärme- und Kälteerzeugung in den Zuständigkeitsbereich der
Gebietskörperschaften fällt (d. h. sie ist eine kommunale Dienstleistung). Daher ist die lokale Ebene in diesem Bereich
äußerst wichtig, um die Einbeziehung aller Interessenträger (Privathaushalte, Unternehmen) in die Entwicklung dieser
Branche zu fördern, die Voraussetzungen für den Wettbewerb zu schaffen und die Heizkosten zu senken;
Die Bedeutung der Information und die Einbeziehung der Öffentlichkeit
51. weist darauf hin, dass die Förderung der allgemeinen Nutzung moderner Technologien und wirksamer und
nachhaltiger Heiz- oder Kühlsysteme, die eine sparsame Nutzung von Energie und Ressourcen ermöglichen, dazu beitragen
wird, eine hohe Luftqualität und das Wohlergehen sowohl des Einzelnen als auch der Allgemeinheit zu gewährleisten;
C 88/96 DE Amtsblatt der Europäischen Union 21.3.2017
(
10)
52. weist darauf hin, dass wesentliche Verbesserungen nicht allein durch eine Renovierung, die Umstellung auf andere
Brennstoffe oder andere Maßnahmen erzielt werden können — die Bereitstellung geeigneter Informationen ist hier von
größter Bedeutung. Gebäudeeigentümern mangelt es häufig an Kenntnissen über den Nutzen einer Sanierung. In Europa
entfallen durchschnittlich 6 % der Konsumausgaben auf Heizung und Kühlung. 11 % der Bevölkerung sind nicht imstande,
ihre Wohnung im Winter ausreichend zu heizen (
12). Die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher wird durch fehlende
Informationen über den tatsächlichen Energieverbrauch und die Kosten eingeschränkt. Häufig fehlt es einfach am Geld, das
in wirksame technische Lösungen investiert werden kann. Es ist schwierig, mit Blick auf die über die Lebensdauer
anfallenden Kosten, den entsprechenden Nutzen, die Qualität und Zuverlässigkeit Vergleiche zwischen verschiedenen
Technologien und Lösungen anzustellen. Daher wird den zentralstaatlichen Behörden und den lokalen und regionalen
Gebietskörperschaften vorgeschlagen, bei der Sensibilisierung der Öffentlichkeit und der Aufklärung der Verbraucher über
Energieeffizienzmaßnahmen und Sparmöglichkeiten zusammenzuarbeiten;
53. weist darauf hin, dass es bei der Bewertung des wissenschaftlichen Fortschritts und der technischen Entwicklung im
Wärme- und Kältesektor — wie in anderen Branchen auch — zu wenige Fachleute gibt, die über die notwendigen
Kenntnisse über den Bau energieeffizienter Gebäude, Energieeffizienz und Technologien auf dem Gebiet der erneuerbaren
Energien verfügen. Zur Bewältigung dieses Problems müssen alle Akteure der Branche zusammenarbeiten und qualifizierte
Fachkräfte ausbilden, Konsultationen abhalten und Informations- und Bildungsprogramme durchführen;
54. begrüßt die Errichtung der Europäischen Plattform für Investitionsberatung (EIAH) (
13), die privaten und öffentlichen
Projektträgern technische Unterstützung und Beratungsleistungen bietet, die auf ihre Bedürfnisse abgestimmt sind. Stellt
jedoch fest, dass es zweckmäßig wäre, wenn vor Ort mehr Beratungsleistungen erbracht würden, d. h. näher bei den
Unternehmen, die sie benötigen. Es ist wichtig, die Öffentlichkeit und die Akteure der Branche stärker für
Energieeinsparungen zu sensibilisieren;
55. begrüßt den auf eine Initiative der Kommission zurückgehenden Bürgermeisterkonvent und weitere Initiativen, mit
denen sich die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften verpflichten, die CO2-Emissionen zu senken, und die so zur
Umsetzung einer nachhaltigen Energiepolitik beitragen, und fordert die Kommission auf, Anreize zu schaffen, sich an
derartigen Initiativen zu beteiligen.