1. Das Zertifizierungs- bzw. Qualifizierungsverfahren muss transparent und vom
Mitgliedstaat oder der benannten Verwaltungsstelle klar festgelegt sein.
2. Die Zertifizierung von Installateuren von Biomasseanlagen, Wärmepumpen,
oberflächennahen Geothermieanlagen, Fotovoltaik- und Solarwärmeanlagen erfolgt
mittels eines zugelassenen Ausbildungsprogramms oder durch eine zugelassene
Ausbildungseinrichtung.
3. Die Zulassung des Ausbildungsprogramms bzw. der Ausbildungseinrichtung wird
von den Mitgliedstaaten oder den von ihnen benannten Verwaltungsstellen
vorgenommen. Die Zulassungsstelle gewährleistet, dass das von der
Ausbildungseinrichtung angebotene Ausbildungsprogramm kontinuierlich sowie
regional oder national flächendeckend angeboten wird. Die Ausbildungseinrichtung
muss über angemessene technische Anlagen zur Bereitstellung der praktischen
Ausbildung verfügen; dazu gehören bestimmte Laboreinrichtungen oder
entsprechende Anlagen für praktische Ausbildungsmaßnahmen. Neben der
Grundausbildung muss die Ausbildungseinrichtung kürzere Auffrischungskurse zu
bestimmten Themen (beispielsweise neue Technologien) anbieten, um zu den
Anlagen ständige Fortbildungen zu ermöglichen. Ausbildungseinrichtung kann der
Hersteller der betreffenden Geräte bzw. Systeme oder auch ein Institut oder Verband
sein.
4. Die Ausbildung, die zur Zertifizierung oder Qualifizierung als Installateur führt,
muss sowohl theoretische als auch praktische Teile enthalten. Nach Abschluss der
Ausbildung muss der Installateur in der Lage sein, die betreffenden Geräte und
Systeme entsprechend den Kundenanforderungen an deren Leistung und
Zuverlässigkeit fachmännisch und unter Einhaltung sämtlicher einschlägigen
Vorschriften und Normen, darunter jener zur Energieeffizienz und
Umweltverträglichkeit, zu installieren.
5. Der Ausbildungsgang muss mit einer Prüfung abschließen, über die eine
Bescheinigung ausgestellt wird oder die zu einer Qualifizierung führt. Im Rahmen
der Prüfung ist die Fähigkeit zur erfolgreichen Installation von Biomassekesseln oder
-öfen, Wärmepumpen, oberflächennahen Geothermieanlagen, Fotovoltaik- oder
Solarwärmeanlagen praktisch zu prüfen.
6. Die in Artikel 18 14 Absatz 3 genannten Zertifizierungssysteme bzw.
gleichwertigen Qualifizierungssysteme berücksichtigen die folgenden Leitlinien:
a) Zugelassene Ausbildungsprogramme sollten Installateuren mit praktischer
Erfahrung angeboten werden, welche die folgenden Ausbildungen absolviert
haben oder durchlaufen:
i) Installateure von Biomassekesseln und -öfen: Eine Ausbildung zum
Klempner, Rohrschlosser, Heizungsinstallateur oder Heizungs- oder
Kälte- und Sanitärtechniker ist Voraussetzung;
ii) Installateure von Wärmepumpen: Eine Ausbildung zum Klempner
oder Kältetechniker sowie grundlegende Fertigkeiten auf dem Gebiet der
Elektrotechnik und Klempnerei (Schneiden von Rohren, Schweißen und
Kleben von Rohrverbindungen, Ummantelung, Abdichtung von
Armaturen, Prüfung auf Dichtheit und Installation von Heizungs- oder
Kühlanlagen) sind Voraussetzung.
iii) Installateure von Fotovoltaik- und Solarwärmeanlagen: Eine
Ausbildung als Klempner oder Elektrotechniker sowie Fertigkeiten auf
dem Gebiet der Klempnerei, Elektrotechnik und Dachdeckerei
(Schweißen und Kleben von Rohrverbindungen, Abdichtung von
Armaturen, Prüfung auf Dichtheit) sowie die Fähigkeit zur Vornahme
von Kabelanschlüssen, Vertrautheit mit den wichtigsten Dachmaterialien
sowie Dichtungs- und Dämmmethoden sind Voraussetzung;
iv) eine Berufsausbildung, die einem Installateur angemessene
Fertigkeiten vermittelt, einer dreijährigen Ausbildung in den unter den
Buchstaben a, b oder c genannten Berufen entspricht und sowohl
theoretische als auch praktische Ausbildungsmaßnahmen umfasst.
b) Der theoretische Teil der Ausbildung zum Installateur von Biomasseöfen
und -kesseln sollte einen Überblick über die Marktsituation von Biomasse
geben und sich auf folgende Themen erstrecken: ökologische Aspekte,
Brennstoffe aus Biomasse, Logistik, Brandschutz, einschlägige Subventionen,
Verbrennungstechniken, Feuerungssysteme, optimale Hydrauliklösungen,
Kosten- und Wirtschaftlichkeitsvergleich sowie Bauart, Installation und
Instandhaltung von Biomassekesseln und -öfen. Daneben sollte die Ausbildung
gute Kenntnisse über etwaige europäische Normen für Biomassetechnologie
und Biomassebrennstoffe (z. B. Pellets) sowie einschlägiges nationales Recht
und Gemeinschaftsrecht vermitteln.
c) Der theoretische Teil der Ausbildung zum Installateur von Wärmepumpen
sollte einen Überblick über die Marktsituation von Wärmepumpen geben und
sich auf folgende Themen erstrecken: geothermische Ressourcen,
Bodenquellentemperaturen verschiedener Regionen, Bestimmung von Böden
und Gesteinen im Hinblick auf deren Wärmeleitfähigkeit, Vorschriften zur
Nutzung geothermischer Ressourcen, Nutzbarkeit von Wärmepumpen in
Gebäuden, Ermittlung der jeweils zweckmäßigsten Wärmepumpensysteme und
technische Anforderungen derselben, Sicherheit, Luftfilterung, Anschluss an
die Wärmequelle und Systemkonzeption. Daneben sollte die Ausbildung gute
Kenntnisse über etwaige europäische Normen für Wärmepumpen sowie
einschlägiges nationales Recht und Gemeinschaftsrecht vermitteln. Der
Installateur sollte folgende Kernkompetenzen nachweisen:
i) fundamentales Verständnis der physikalischen Grundlagen und der
Funktionsweise einer Wärmepumpe sowie der Prinzipien des
Wärmepumpenkreislaufs: Zusammenhang zwischen niedrigen
Temperaturen des Kondensators, hohen Temperaturen des Verdampfers
und der Systemeffizienz, Ermittlung der Leistungszahl und des
jahreszeitenbedingten Leistungsfaktors;
ii) Verständnis der Bauteile — Kompressor, Expansionsventil,
Verdampfer, Kondensator, Zubehör, Schmieröl, Kühlmittel, Überhitzung
und Unterkühlung sowie Kühlmöglichkeiten mit Wärmepumpen —
sowie deren Funktion im Wärmepumpenkreislauf;
iii) Fähigkeit zur Auswahl und Dimensionierung der Bauteile in
typischen Fällen, Ermittlung der typischen Wärmelastwerte
unterschiedlicher Gebäude und für die Warmwasserbereitung auf
Grundlage des Energieverbrauchs, Ermittlung der
Wärmepumpenkapazität anhand der Wärmelast für die
Warmwasserbereitung, der Speichermasse des Gebäudes und bei
diskontinuierlicher Elektrizitätsversorgung; Ermittlung des
Pufferbehälters und dessen Volumens, Integration eines zweiten
Heizungssystems.
d) Der theoretische Teil der Ausbildung zum Installateur von Fotovoltaik- und
Solarwärmeanlagen sollte einen Überblick über die Marktsituation von
Solarenergieanlagen und den Kosten- und Wirtschaftlichkeitsvergleich geben
und sich auf folgende Themen erstrecken: ökologische Aspekte, Bauteile,
Eigenschaften und Dimensionierung von Solarwärmesystemen, korrekte
Auswahl von Systemen und Dimensionierung von Bauteilen, Ermittlung des
Wärmebedarfs, Brandschutz, einschlägige Subventionen,
Verbrennungstechniken, Feuerungssysteme, optimale Hydrauliklösungen,
Bauart, Installation und Instandhaltung von Fotovoltaik- und
Solarwärmeanlagen. Daneben sollte die Ausbildung gute Kenntnisse über
etwaige europäische Normen für Solartechnologie und die Zertifizierung (z. B.
Solar Keymark) sowie einschlägiges nationales Recht und Gemeinschaftsrecht
europäische Rechtsvorschriften vermitteln. Der Installateur sollte folgende
Kernkompetenzen nachweisen:
i) Fähigkeit zum sicheren Arbeiten unter Verwendung der notwendigen
Werkzeuge und Geräte und unter Einhaltung von Sicherheitsvorschriften
und -normen sowie Fähigkeit zur Ermittlung der mit Solaranlagen
verbundenen Risiken im Hinblick auf Heiz- und Sanitäranlagen, Elektrik
usw.;
ii) Fähigkeit zur Bestimmung von Systemen und ihrer für aktive und
passive Systeme spezifischen Bauteile (z. B. mechanische Auslegung)
sowie zur Bestimmung der Bauteilposition, der Systemkonzeption und
-konfiguration;
iii) Fähigkeit zur Ermittlung der notwendigen Installationsfläche für die
Fotovoltaik- und Solarwärmeanlage sowie deren Orientierung und
Neigung unter Berücksichtigung von Beschattung und Sonnenexposition,
struktureller Integrität, Eignung der Anlage für das betreffende Gebäude
oder Klima sowie Ermittlung unterschiedlicher Installationsmethoden für
verschiedene Dachtypen und Ausgewogenheit der für die Installation
nötigen Systemausrüstung und
iv) für Fotovoltaiksysteme insbesondere die Fähigkeit zur Anpassung der
elektrotechnischen Auslegung, also z. B. Ermittlung der Nennströme,
Auswahl geeigneter Leiter und Nennleistungen für sämtliche
Elektrizitätskreise, Ermittlung der zweckmäßigen Dimension,
Nennleistung und Platzierung von Zubehör und Teilsystemen sowie
Wahl eines geeigneten Zusammenschaltungspunkts.
e) Die Zertifizierung als Installateur sollte befristet werden, so dass für eine
dauerhafte Zertifizierung die Teilnahme an Auffrischungsseminaren oder
-veranstaltungen notwendig ist.
© Marc Husmann Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Herausgebers.