Sonntag, 26. März 2017

Außenseitige Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS)


Alle aufeinander abgestimmten Komponenten eines WDVS werden von einem Hersteller speziell für
das entsprechende System und den Untergrund ausgewählt. Die fachgerechte Anwendung des WDVS
ist objektbezogen zu planen. Befestigungsmittel, wie Dübel und/oder Profile, Anschlussprofile,
Dichtungsbänder, Zwischenbeschichtungen und ein Egalisationsanstrich sind je nach Erfordernis zu
verwenden.

Wärmedämmstoff


Als Wärmedämmstoffe werden verwendet:

• Polystyrol-Hartschaum nach DIN EN 13163,
• Mineralwolle-Dämmstoff als Platte oder Lamellenplatte (Faserrichtung überwiegend senkrecht zur    Oberfläche) nach DIN EN 13162 und
• andere speziell für diesen Verwendungszweck genormte oder bauaufsichtlich zugelassene
Dämmstoffe.


Befestigungsarten

Wärmedämm-Verbundsysteme werden nach ihrer Befestigungsart unterschieden in:


  • WDVS ausschließlich geklebt (gegebenenfalls konstruktiv gedübelt);
  • WDVS geklebt und gedübelt (Verwendung bauaufsichtlich zugelassener Dübel);
  • WDVS mit Profilbefestigung (Verwendung von Halte- und Verbindungsprofilen);
  • WDVS mit anderen bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln.

Voraussetzungen für die Verarbeitung Öffentlich-rechtliche Anforderungen

Voraussetzung für das Anbringen und Verarbeiten des Wärmedämm-Verbundsystems ist die
Einhaltung der Vorschriften der jeweils gültigen Landesbauordnung (LBO) sowie der auf Grund des
Energiespargesetzes erlassenen Verordnung für die Energieeinsparung in Gebäuden.
Es sollte beachtet werden, dass beim Neubau und ggf. auch bei Maßnahmen im Bestand ein
Wärmebedarfsausweis oder Energiebedarfsausweis zur Dokumentation der energiebezogenen
Merkmale des Gebäudes zu erarbeiten ist. Öffentlich-rechtliche Anforderungen bestehen
unbeschadet gegebenenfalls vorliegender Genehmigungsfreiheit.

ANMERKUNG

Der Geltungsbereich der Landesbauordnungen und der öffentlich-rechtlichen Regelungen zur
Energieeinsparung in Gebäuden (Energieeinspar-Verordnung) umfasst sowohl den Neubau als auch
das Bauen im Bestand. Die Umsetzung dieser Anforderungen erfordert im Regelfall die sachkundige
Beurteilung des Untergrundes, die Festlegung des statischen Systems zur Kraftableitung, die Auswahl von Klebemassen/Klebemörtel sowie Art und Anzahl der Dübel bzw. der geeigneten
Profilbefestigung, die Anordnung von Fugen, die Planung von Anschlusslösungen, wärme und
ggf. schallschutztechnische Nachweise, die Sicherstellung der brandschutztechnischen Erfordernisse
und eventuell die Abstimmung der Planungen mit Satzungen der Gemeinden.

Leistungsbeschreibung


Das Wärmedämm-Verbundsystem muss in seinen einzelnen Komponenten detailliert beschrieben
werden. Ein Austauschen von Komponenten verschiedener Wärmedämm-Verbundsysteme ist
nicht zulässig.
Bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung sind die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) nach DIN 18299, DIN 18350 und DIN 18363 zu beachten.

Die zu dämmenden Flächen müssen in ihrer Art, Lage, Höhe und Beschaffenheit ausreichend
beschrieben werden.
Erschwernisse oder besondere Leistungen sind in dem Leistungsverzeichnis aufzuführen. Das gilt
insbesondere für die Vorbereitung des Untergrundes und für besondere Ausführungsformen des
WDVS, z. B. Profilierungen und spezielle Anschlüsse an angrenzende Bauteile.

Bauliche Voraussetzungen

Beschaffenheit des Untergrundes

Der Untergrund muss so beschaffen sein, dass er sich für das Anbringen eines WDVS eignet. Er muss
tragfähig, ausreichend trocken und eben sein. Die zur Verwendung vorgesehenen
Klebemassen/Klebemörtel müssen mit dem Untergrund verträglich sein.
Der Auftragnehmer hat bei seiner Prüfung des Untergrundes Bedenken (siehe DIN 1961:2002-12,
Abschnitt, Nr. 3) insbesondere geltend zu machen bei:


  • ungeeigneter Beschaffenheit des Untergrundes, z. B. grobe Verunreinigungen,
  • Ausblühungen, zu glatte Flächen, verölte Flächen, ungleich saugende Flächen, gefrorene Flächen;
  • größeren Unebenheiten als nach DIN 18202:1997-04, Tabelle 3, Zeile 5, zulässig;
  • ungenügenden Verankerungsmöglichkeiten;
  • zu hoher Baufeuchte.


Horizontalabdeckungen



Horizontalabdeckungen, wie z. B. Fensterbänke, Dachabschlüsse, Brüstungsabdeckungen, sollten vor
Arbeitsbeginn vorhanden sein und die Ausbildung dichter Anschlüsse ermöglichen. Bei
nachträglichem Einbau von Horizontalabdeckungen ist durch zusätzliche geeignete Maßnahmen die
notwendige Abdichtung sicherzustellen. Zur Ausbildung von Tropfkanten und Überhängen an
Fassaden sind die Fachregeln des Dachdecker- und Klempnerhandwerks als Mindestanforderung bei
der Planung und Ausführung zu beachten.

Abdichtung gegen Bodenfeuchte

Soll das WDVS bis in den Spritzwasserbereich geführt werden oder ein Übergang zur
Perimeterdämmung erfolgen, muss eine Bauwerksabdichtung vorhanden sein. Ein WDVS
übernimmt keine Abdichtungsfunktion.

Verarbeitung von Wärmedämm-Verbundsystemen

Transport und Lagerung

Die zu verarbeitenden Komponenten sind so zu transportieren und zu lagern, dass Schädigungen und
Verschmutzungen vermieden werden.
Das bedeutet insbesondere, dass


  • flüssige oder pastöse Baustoffe frostfrei,
  • Werk-Trockenmörtel und Mineralwolle-Dämmstoff vor Feuchte geschützt und
  • Polystyrol-Hartschaum-Dämmstoff UV-geschützt zu transportieren und zu lagern sind.

Angelieferte Komponenten sind vor der Verarbeitung auf Übereinstimmung mit den
Bestellangaben und auf erkennbare Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit zu
überprüfen. Komponenten, die erkennbare Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit
aufweisen, dürfen nicht verarbeitet werden.

Verarbeitungstemperaturen

Die Temperatur der Luft, des Untergrundes und der zu verarbeitenden Baustoffe darf während der
Verarbeitung und des Abbindezeitraums des Materials + 5 °C nicht unterschreiten, sofern nicht
materialspezifisch abweichende Vorgaben des Materialherstellers gelten.

Verkleben der Dämmstoffplatten

Klebemassen/Klebemörtel dürfen auf die Dämmstoffplatten oder auf den Untergrund aufgebracht
werden.
Verklebt wird im Randwulst-Punkt-Verfahren, im Wulstverfahren oder durch ganzflächigen Auftrag
Mit Klebemassen/Klebemörtel dürfen Unebenheiten des Untergrundes von 1 cm, an einzelnen
Stellen bis zu 2 cm, ausgeglichen werden. Die Angaben in der Zulassung und die Abhängigkeit vom
Befestigungssystem sind dabei maßgeblich. Bei größeren Unebenheiten ist ein Toleranzausgleich
vorzunehmen, z. B. durch Ausgleichputz.
Die Dämmstoffplatten werden im Verband verlegt und fugendicht gestoßen. Kreuzfugen sind nicht
zulässig.

Die Oberfläche ist eben (ohne Versprünge an den Plattenstößen) herzustellen.
Klebemassen/Klebemörtel dürfen nicht in die Fugen gelangen. Fehlstellen sind mit artgleichem
Dämmstoff zu schließen. Fehlstellen bis zu maximal 0,5 cm Breite dürfen auch mit geeignetem
Füllschaum entsprechend den Verarbeitungsrichtlinien des Systemherstellers geschlossen werden.
An den Gebäudeecken sind nach Möglichkeit die Dämmstoffplatten eckverzahnt anzuordnen.

ANMERKUNG

Verklebte Dämmstoffplatten können gegebenenfalls mit geeigneten Befestigungelementen (z. B.
Dübel) fixiert werden.
Für die Ausführung von WDVS im Bereich von Brandwänden sind die Regelungen der jeweiligen
Landesbauordnung zu beachten. Empfehlungen sind in aufgeführt, es dürfen dabei jedoch nur
systemspezifische, bauaufsichtlich zugelassene Konstruktionen ausgeführt werden.
Bei Wärmedämm-Verbundsystemen mit über 10 cm dicken Polystyrol-Hartschaumplatten können
aus brandschutztechnischen Gründen besondere Maßnahmen erforderlich sein, z. B. das Anbringen
einer Brandbarriere oberhalb von Öffnungen aus nichtbrennbarer Mineralwolle (Baustoffklasse A
nach DIN 4102-1 oder Baustoffklassen A1 oder A2–s1,d0 nach DIN EN 13501-1). Diese und andere
Konstruktionen, dürfen nur ausgeführt werden, sofern sie für das jeweilige WDVS zugelassen sind.



Statisch relevante Dübelung geklebter Dämmstoffplatten

Falls der Untergrund die für eine alleinige Verklebung notwendige Abreißfestigkeit nicht aufweist
oder wenn systemspezifisch erforderlich (z. B. bei Mineralwolle-Platten), sind die geklebten
Dämmstoffplatten zusätzlich zu dübeln. Dazu müssen die Klebemassen/der Klebemörtel unter den
Dämmstoffplatten ausreichend verfestigt sein. Die verwendeten Dübel müssen auf den Untergrund
und das jeweilige WDVS abgestimmt sein und die systemzugehörigen Eigenschaften erfüllen. Ein
Austausch der vorgeschriebenen Dübel ist nicht zulässig.

Die Dübelung kann entsprechend der Art des gewählten WDVS unter der Bewehrung/Armierung
oder durch den bewehrten Unterputz erfolgen. Bei der Dübelung unter der Bewehrung/Armierung
sind die Dübelteller oberflächenbündig auf die Dämmstoffplatten zu setzen, sofern die zugelassenen
Dübel keine alternative Ausführung ermöglichen (z. B. Dübelteller in der Dämmung versenkt und mit
Dämmstoff abgedeckt). Bei der Dübelung durch den bewehrten Unterputz sind die Dübelteller
nachfolgend mit dem Unterputz zu überarbeiten.

Im Anhang sind Dübelschemata für jeweils vorgegebene Dübelmengen für Dämmstoffplatten in
verschiedenen Formaten aufgeführt.

Befestigen der Dämmstoffplatten mit Halte- und Verbindungsprofilen

Die speziellen, umlaufend genuteten Dämmstoffplatten, z. B. aus Polystyrol-Hartschaum oder
Mineralwolle, müssen mittels anzudübelnder Halteprofile am Untergrund befestigt werden. Für die
Profilmontage sind die systemzugehörigen Dübel zu verwenden. Die Profile sind mit dem
vorgeschriebenen Dübelabstand zu befestigen und verwindungsfrei zu montieren.
Untergrundunebenheiten bis 3 cm können durch Hinterlegen der Halteprofile mindestens jeweils an
den Befestigungspunkten ausgeglichen werden.

Die Dämmstoffplatten sind rückseitig mit Klebepunkten (etwa 20 % Flächenanteil) zu versehen und
mit der umlaufenden Nut passgenau in die Halteprofile einzufügen. Die vertikalen Stöße werden mit
Verbindungsprofilen gegeneinander fixiert.
In Abhängigkeit von der Dämmstoffplattenart und der Gebäudehöhe sind die Dämmstoffplatten
gegebenenfalls zusätzlich mit bauaufsichtlich zugelassenen Tellerdübeln zu befestigen.
Die Randbereiche des WDVS sind am Sockel und um Gebäudeöffnungen so herzustellen, dass eine
Luft Hinterströmung vermieden wird.

Unterputz mit Bewehrung/Armierung

Vor dem Aufbringen des Unterputzes mit Bewehrung/Armierung müssen folgende Voraussetzungen
erfüllt sein:


  • die Klebemassen/der Klebemörtel müssen ausreichend verfestigt sein;
  • die Dämmstoffoberfläche muss eben und frei von Verunreinigungen bzw. Beschädigungen sein;
  • die Fugen zwischen den Dämmstoffplatten müssen dicht geschlossen sein;
  • die Anschlüsse an andere Bauteile müssen hergestellt sein;
  • die Dämmstoffplatten müssen ausreichend trocken sein;
  • durch UV-Einwirkung vergilbte Schichten von Polystyrol-Hartschaumplatten müssen
  • abgeschliffen sein (Schleifstaub entfernen).

Der Unterputz wird vollflächig auf die Dämmstoffoberfläche aufgezogen. Anschließend wird die
Bewehrung/ Armierung in den aufgetragenen Unterputz vollständig eingebettet.
Die Bewehrung/Armierung wird in den Unterputz vollständig so eingebettet, dass sie bei
Unterputzdicken bis 4 mm mittig und bei Unterputzdicken oberhalb 4 mm in der oberen Hälfte liegt.
Die Stöße der Bewehrung/ Armierung sind etwa 10 cm zu überlappen. An den Ecken von Öffnungen,
Aussparungen und Nischen ist jeweils eine zusätzliche Diagonalbewehrung/-armierung einzubauen.


Die Unterputzdicke, ein eventuell erforderliches Aufkämmen des Unterputzes, das Herstellen eines
mehrschichtigen Unterputzes sowie die Verarbeitung bei Dübelung durch den bewehrten Unterputz
richten sich nach den systemspezifischen Vorgaben. Die Dübelteller müssen vom Unterputz
vollständig überdeckt sein.
Der Unterputz ist bis zum ausreichenden Durchtrocknen/Abbinden gegen schädliche
Witterungseinflüsse zu schützen.

Oberputz/Schlussbeschichtung

Der Unterputz muss sauber, trocken und tragfähig sein. Eine Grundierung/Zwischenbeschichtung auf
dem Unterputz kann erforderlich sein. Sie hat vor Aufbringen des Oberputzes nach Vorschrift des
Systemherstellers zu erfolgen.
Der Hellbezugswert (Y-Wert) nach DIN 5033-3 des Oberputzes/der Schlussbeschichtung darf den
Wert 20 nicht unterschreiten. Unter bestimmten objektspezifischen Randbedingungen kann hiervon
abgewichen werden (z. B. Kleinflächen, Verschattungen, Nordseite).
Falls erforderlich, ist die fertig gestellte Oberfläche des Oberputzes/der Schlussbeschichtung bis zum
Erreichen einer ausreichenden Witterungsbeständigkeit zu schützen.

Mineralische Putze als Werktrockenmörtel

Mineralische Putze nach DIN EN 998-1, DIN 18550-1, DIN 18550-2 und DIN 18550-4 werden als
Werktrockenmörtel geliefert und bestehen aus mineralischen Bindemitteln, Zuschlägen und
Zusätzen. Durch Zugabe von Wasser wird, gemäß den Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers, eine
verarbeitungsgerechte Konsistenz eingestellt.
Unterschieden werden dünnlagige (verriebene, strukturierte oder gespritzte) und dicklagige
mineralische Putze (z. B. Kratzputze).

Dünnlagige mineralische Putze

Dünnlagige (verriebene, strukturierte oder gespritzte) mineralische Oberputze werden in der Regel in
Körnungen bis 5 mm aufgebracht und mit der Traufel oder Filzscheibe gerieben oder gefilzt. Sollen
Oberputze mit einer Körnung < 3 mm aufgetragen werden, so kann eine zusätzliche Vorbehandlung
(z. B. Grundierung, Zwischenputzlage) des Unterputzes notwendig sein.
Bei gefilzten oder dünn geriebenen Oberflächen kann eine Haarrissbildung nicht ausgeschlossen
werden.

Durch unterschiedliche Putzgrundtemperaturen oder infolge unterschiedlicher Saugfähigkeiten des
Untergrundes können bei eingefärbten, mineralisch gebundenen Oberputzen Farbton- und
Glanzunterschiede auftreten.
Die Farbton- und Glanzunterschiede stellen keine funktionelle Beeinträchtigung dar. Zum Erzielen
farblich gleichmäßiger Edelputzflächen — mit der Ausnahme der Putzweise Kratzputz — muss
grundsätzlich ein systemgeeigneter Egalisationsanstrich vorgesehen und in die
Leistungsbeschreibung aufgenommen werden.

Dicklagige mineralische Putze

Als dicklagige Putze gelten z. B. Edelkratzputz, Kellenwurfputz oder dicklagig verriebene Putze.
Edelkratzputze sind in der vorgeschriebenen Schichtdicke aufzuziehen oder anzuspritzen und
ebenflächig zu verziehen. Nach ausreichendem Erhärten ist die Oberfläche mit einem Edelputzkratzer
gleichmäßig richtungsfrei abzukratzen. Kratzputz ist nach DIN 18550-2 nicht zu bemängeln, wenn sich einzelne Körner beim Abreiben mit der Hand lösen lassen.

Bei dicklagigen, überwaschenen Putzen bzw. frei strukturierten Putzen (z. B. „altdeutscher Putz“,
„Kirchenputz“, „Klosterputz“, „Antikputz“, „Tirolerputz“, „Landhausputz“) kann eine Haarrissbildung nicht ausgeschlossen werden.


Kunstharzputze

Kunstharzputze nach DIN 18558 sind Beschichtungen mit putzartigem Aussehen, die in
verarbeitungsfertiger Konsistenz geliefert werden. Als Bindemittel für Kunstharzputz werden
Polymerisatharze verwendet, die meist als Kunststoffdispersion vorliegen.
Kunstharzputze werden in der Regel in Körnungen bis 5 mm aufgebracht und sind nach DIN 18558 zu verarbeiten. Sollen Kunstharzputze mit einer Körnung < 3 mm aufgetragen werden, so kann eine
zusätzliche Vorbehandlung (z. B. Grundierung, Zwischenputzlage) des Unterputzes notwendig sein.

Dispersionssilikatputze

Dispersionssilikatputze enthalten das mineralische Bindemittel Kaliwasserglas und organische
Stabilisatoren (bis 5 % Massenanteil organischer Bestandteile).
Dispersionssilikatputze werden unterschieden in Werktrockenmörtel und in Dispersionssilikatputze
in verarbeitungsfertiger Konsistenz. Dispersionssilikatputze werden in der Regel in Körnungen bis 5
mm aufgebracht. Sollen Dispersionssilikatputze mit einer Körnung < 3 mm aufgetragen werden, so
kann eine zusätzliche Vorbehandlung (z. B. Grundierung, Zwischenputzlage) des Unterputzes
notwendig sein.
Durch unterschiedliche Putzgrundtemperaturen oder infolge unterschiedlicher Saugfähigkeiten des
Untergrundes können bei eingefärbten, silikatgebundenen Oberputzen Farbtonunterschiede
auftreten. Bei Verwendung von Werktrockenmörtel muss zum Erzielen farblich gleichmäßiger
Putzflächen grundsätzlich ein systemgeeigneter Egalisationsanstrich vorgesehen und in die
Leistungsbeschreibung aufgenommen werden.
Die Temperatur für Transport, Lagerung und Verarbeitung von Dispersionssilikatputzen liegt im
Allgemeinen über 8 °C. Dispersionssilikatputze als Werktrockenmörtel dürfen auch bei Temperaturen
unter 8 °C transportiert oder gelagert werden. Einzelne Produkte lassen sich auch bei niedrigeren
Temperaturen noch verarbeiten; hierzu sind die Herstellerangaben zu beachten.

Silikonharzputz

Silikonharzputze sind verarbeitungsfertige Oberputze, deren Bindemittel aus Silikonharz (z. B.
Silikonharzemulsionen) und Polymerisatharz-Dispersionen besteht. Silikonharzputze werden in der
Regel in Körnungen bis 5 mm aufgebracht. Die Verarbeitung erfolgt wie bei Kunstharzputzen. Sollen
Silikonharzputze mit einer Körnung < 3 mm aufgetragen werden, so kann eine zusätzliche
Vorbehandlung (z. B. Grundierung, Zwischenputzlage) des Unterputzes notwendig sein.

Flachverblender

Flachverblender sind kunstharzgebundene Platten bis 5 mm Dicke, z. B. mit klinkerartigem Aussehen.
Sie werden mit einem systemzugehörigen Ansetzmörtel auf den Unterputz geklebt.
Die mit Flachverblendern zu belegende Fläche ist entsprechend dem vorgegebenen Verband
einzuteilen. Der Ansetzmörtel ist abschnittsweise vorzulegen und mit einer Zahntraufel
aufzukämmen. Die einzelnen Verblender müssen vollflächig in das frische Mörtelbett eingedrückt
werden. Die Fugen sind wahlweise mit einem Flachpinsel zu glätten oder mittels Fugenmörtel
oberflächenbündig zu füllen.

Anschlüsse und Fugen

Allgemeines

Die Ausbildung der Anschlüsse und Fugen ist zu planen. Die Verarbeitungsrichtlinien der
Systemhersteller sind zu beachten.

Anschlüsse an angrenzende Bauteile

Anschlüsse an angrenzende Bauteile müssen so ausgebildet sein, dass sie die Bewegungen zwischen
den Grenzflächen aufnehmen können. Schlagregenbeanspruchte Anschlüsse sind mit Bändern,
Profilen oder Dichtstoffen entsprechend der zu erwartenden Belastungen abzudichten.
Gebäudetrennfugen.
Im Untergrund planmäßig angelegte Gebäudetrennfugen müssen in das WDVS übernommen und
entsprechend ausgebildet werden. Die Fugen können mit Bändern, Profilen oder Dichtstoffen
verschlossen werden.

Kantenausbildung und Ecken


Die Kanten des Wärmedämm-Verbundsystems werden z. B. durch eine der folgenden Varianten
ausgeführt:


  • doppelte Gewebeeinlage;
  • Gewebewinkel;
  • profilverstärkte Gewebewinkel;
  • Putzprofile.

Gewebeeinlagen und Gewebewinkel sind vollflächig überdeckt nicht sichtbar in den Unterputz
einzubetten.
Tropfkanten sind mit entsprechenden systemzugehörigen Profilen herzustellen. Bei dicklagigen
mineralischen Putzen können korrosionsbeständige Putzprofile auch sichtbar angeordnet werden.

Sockelabschluss

Der Sockelabschluss kann durch den Einbau von Profilen oder eine Gewebevorlage hergestellt
werden.
Profile werden am Untergrund im Abstand von etwa 30 cm mit Dübeln befestigt. Bei der Montage
der Sockelprofile ist ein Abstand zwischen den Sockelprofilen von 1 mm bis 2 mm zur Aufnahme von thermisch bedingten Längenänderungen einzuhalten. Die Stöße der Profile sollten mit zugehörigen Profilverbindern verbunden werden. Im Stoßbereich der Sockelprofile können Haarrisse auftreten.

Sockeldämmung

Für das Aufbringen des Unterputzes mit Bewehrung/Armierung und der Schlussbeschichtung/des
Oberputzes sind Anforderungen erfüllen. Das Putzsystem ist so zu wählen, dass es den
Belastungen im Spritzwasserbereich (bis 30 cm über Geländeoberfläche — GOF) standhält. Unter der Geländeoberfläche (GOF) ist es gegen Feuchteeinwirkung durch wasserdichte Beschichtungen und gegen mechanische Belastungen (z. B. Noppenbahn) zu schützen.
Wird die Sockeldämmung unter die Geländeoberfläche (GOF) geführt, müssen bis etwa 30 cm über
die Geländeoberfläche (GOF) geeignete Dämmstoffplatten wie z. B. extrudierte Hartschaumplatten
verwendet werden. Klebemassen/Klebemörtel und Unterputz müssen auf den entsprechenden
Untergrund abgestimmt ein.

Die Verarbeitungsrichtlinien der Systemhersteller sind zu beachten.





©  Marc Husmann   Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Herausgebers.