Freitag, 17. März 2017

Die VOB in der technischen Gebäudeausrüstung



Angaben zur Ausführung:


  • Anzahl, Art, Lage, Maße, Stoffe und Ausbildung der herzustellenden Anlagen
  • Umfang der vom Auftragnehmer vorzunehmenden Installation der anlagen internen elektrischen Leitungen einschließlich Auflegen auf die Klemmen.
  • Art und Wärmebedarf anderer, nicht zur vertraglichen Leistung gehörender Wärmeverbraucher.
  • Geforderte Druckstufen für Anlagenteile.
  • Beibringen von Genehmigungen, Prüfungen und Abnahmen, z. B. Behälterprüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
  • Zerstörungsfreie Prüfungen bei Hochdruckleitungen und schwer zugänglichen Leitungen.
        
  • Anzahl, Art und Maße von Mustern und Musterkonstruktionen. Ort der Anbringung.
  • Art und Umfang von Winterbaumaßnahmen.
  • Schutz von Bau- und Anlagenteilen, Einrichtungsgegenständen und dergleichen.
  • Minderung der Wärmeleistung der Raumheizflächen durch Heizkörperverkleidungen oder sonstige Maßnahmen.
  • Besondere Anforderungen an Wand- und Deckendurchführungen.
  • Anforderungen an den Brand-, Schall-, Wärme-, Feuchte- und Strahlenschutz sowie an die Luftdichtheit der Gebäudehülle.
  • Anforderungen an die auf den Rohfußboden zu verlegenden Leitungen.
  • Anforderungen an die Wärmedämmung der auf dem Rohfußboden verlegten Leitungen.
  • Besondere physikalische und chemische Beanspruchungen, denen Stoffe undBauteile nach dem Einbau ausgesetzt sind.
  • Art und Umfang der Kennzeichnung von Rohrleitungen.
  • Art und Umfang von Provisorien, z. B. vorübergehende Versorgung durch eine transportable Heizzentrale, Bereitstellung von Brennstoff, Bedienungspersonal.
  • Zeitpunkte der — gegebenenfalls stufenweisen — Inbetriebnahme
  • Vorgaben zur Aufschaltung auf die Gebäudeautomation.
  • Durchführung von Funktionsmessungen

Art und Umfang der zu liefernden Unterlagen:

  • Strangschemata zu den Anlagenschemata
  • Bestandspläne,
  • Stromlaufplan und gegebenenfalls Funktionsplan der Steuerung  — Spezifikationssprache für Funktionspläne der Ablaufsteuerung
  • Funktionsbeschreibung unter Einbeziehung der Regelung mit Darstellung der Regelschemata,
  • Protokolle über die im Rahmen der Einregulierungsarbeiten durchgeführten endgültigen Einstellungen und Messungen,
  • Ersatzteilliste,
  • Berechnung des Energiebedarfs,
  • Diagramme und Kennlinienfelder,
  • Informationslisten bei MSR-Anlagen in DDC-Technik (siehe Richtlinien der Reihe „Gebäudeautomation (GA)“).
  • Art, Verfahren und Umfang des Spülens von Rohrleitungen.
  • Angebot eines Wartungsvertrages.
  • Art und Umfang der dem Auftragnehmer für die Beurteilung und Ausführung der Anlage zu liefernden Planungsunterlagen und Berechnungen.
  • Möglichkeiten zur Aufnahme von Kräften wandhängender Bauteile und Apparate in Wände.
  • Art und Umfang von Zustandsprüfungen vorhandener Rohrleitungen und Anlagenteile.
  • Beschaffenheit des Füllwassers.
  • Bauteilfertigung nach Ausführungsplan oder nach örtlichem Aufmaß.
  • Art, Beschaffenheit und Festigkeit des Untergrundes, z. B. Stahl, Beton, verputztes oder unverputztes Mauerwerk, Holz.
  • Anzahl, Art, Maße und Ausbildung von Abschlüssen und Anschlüssen an angrenzende Bauteile, z. B. luftdichte Anschlüsse.
  • Art, Lage, Maße und Ausbildung von Bewegungs- und Bauwerksfugen.
  • Anzahl, Art, Lage und Maße von herzustellenden oder zu schließenden Aussparungen.
  • Anzahl, Art, Lage, Maße und Massen von Installations- und Einbauteilen.
  • Gestaltung und Einteilung von Flächen sowie Raster- und Fugenausbildung.
  • Anzahl, Art, Lage, Maße und Beschaffenheit von geneigten, gebogenen oder andersartig geformten Flächen.
  • Vorgezogenes oder nachträgliches Herstellen von Teilen der Leistung.


Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV:


Wenn andere als die in dieser ATV vorgesehenen Regelungen getroffen werden sollen, sind diese in der Leistungsbeschreibung eindeutig und im Einzelnen anzugeben.

Abweichende Regelungen können insbesondere in Betracht kommen bei:

  • wenn die Verlegung von Rohrleitungen im Erdreich nicht in Anlehnungan die DIN EN 1610 „Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen“, sondern auf andere Arter folgen soll,
  • wenn Armaturen mit gleichen Funktionen nicht typengleich ausgeführt zu werden brauchen, sondern andere Kriterien für deren Auswahl maßgebend sein sollen,
  • wenn die Wärmeleistung der Raumheizflächen nicht auf die Heizlastnach DIN EN 12831 „Heizungsanlagen in Gebäuden —Verfahren zur Berechnung der Norm Heizlast“ ausgelegt werden soll,
  • wenn die geforderten Unterlagen nicht in 3-facher Ausfertigung schwarz weiß oder Zeichnungen auch in einfacher Ausfertigung pausfähig geliefert werden sollen, sondern in größerer Stückzahl oder in anderer Form auszuhändigen sind, z. B. Zeichnungen farbig angelegt, unter Glas, auf Datenträger.

Abrechnungseinheiten:


  • Flächenmaß (m2), getrennt nach Art, Aufbau und mittlerem Verlegeabstand, für Flächenheizungen, z. B. Fußbodenheizungen.
  • Längenmaß (m), getrennt nach Art und Maßen, für Rohrleitungen,Befestigungsschienen, Spülen von Rohrleitungen. 
  • Anzahl (Stück), getrennt nach Art und Maßen, für Rohrbögen, Formstücke und Befestigungselemente einschließlich Schweiß-, Löt-und Dichtungsstoffe in Rohrleitungen,
  • Verbindungselemente, z. B. Manschetten, Verschraubungen, Flanschverbindungen,
  • Wand- und Deckendurchführungen mit besonderen Anforderungen, z. B. luftdicht oder gasdicht,
  • Einzelbefestigungen für Rohrleitungen, Tragkonstruktionen, Festpunkte,
  • Apparate, Verteiler, Sammler,
  • Wärmeerzeuger, Wassererwärmer, Abgasanlagen, Regelungen,
  • Liefern, Aufstellen und Anschließen von Heizflächen aller Art,
  • Abnehmen, Wiederaufstellen und Wiederanschließen schon montierter Heizflächen,
  • Funktions-, Bezeichnungs- und Hinweisschilder,
  • Bauteile mit besonderen Anforderungen an den Schallschutz, z. B. an die Körperschalldämmung,
  • Bauteile für Brandschutzmaßnahmen,
  • Einrichtungen zur Regelung und Anzeige von Temperatur, Druck, Wasserstand und der gleichen,
  • Sicherheitseinrichtungen für Temperatur, Druck, Wasserstand und dergleichen,
  • Pumpen und Armaturen.


Die Bauteile von Heizanlagen und Wassererwärmungsanlagen sind so aufeinander abzustimmen, dass die geforderte Leistung erbracht, die Betriebssicherheit gegeben, und ein sparsamer und wirtschaftlicher Betrieb möglich ist und Korrosionsvorgänge weitgehend eingeschränkt werden. Das gilt insbesondere für Wärmeerzeuger, Beheizungseinrichtungen, Abgasanlagen, vorgesehene Brennstoffe oder Energiearten und die Eigenschaften des Wärmeträgers. Einflüsse durch Temperatur, Druck, Abgase und dergleichen sind zu berücksichtigen.Umwälzpumpen, Armaturen und Rohrleitungen sind durch Berechnung so aufeinander  abzustimmen, dass auch bei den zu erwartenden wechselnden Betriebsbedingungen eine ausreichende Wassermengenverteilung sichergestellt ist und die zulässigen Schalldruckpegel nicht überschritten werden.  

Ist z. B. bei Schwachlastbetrieb ein übermäßiger Differenzdruck zu erwarten, so sind geeignete Gegenmaßnahmen zu treffen, z. B. Einbau differenzdruckregelnder Einrichtungen. Bei Regelventilen, z. B. thermostatischen Heizkörperventilen in Zweirohrheizungen,ist Voraussetzung für den hydraulischen Abgleich, dass die Ventile im Verhältnis zum maximal möglichen Differenzdruck an der Umwälzpumpe und ander dem Anlagenabschnitt vorgeschalteten Differenzdruckbegrenzungseinrichtung einen entsprechenden hohen Widerstand aufweisen.


Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor Beginn der Montagearbeiten alle Angaben zu machen, die für den ungehinderten Einbau und ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage notwendig sind. Der Auftragnehmer hat nach den Planungsunterlagen und Berechnungen des Auftraggebers die für die Ausführung erforderliche Montage- und Werkstattplanung zu erbringen und, soweit erforderlich, mit dem Auftraggeber abzustimmen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Montagepläne,
  • Werkstattzeichnungen
  • Stromlaufpläne,
  • Fundamentpläne

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber rechtzeitig die Angaben über die zu machen:

  • Massen der Einbauteile,
  • Stromaufnahme und gegebenenfalls den Anlaufstrom der elektrischen Bauteile und sonstigen Erfordernisse für den Einbau

Zu den für die Ausführung nötigen, vom Auftraggeber zu übergebenden Unterlagen (siehe § 3 Abs. 1 VOB/B) gehören z. B.:

  • Ausführungspläne als Grundrisse, Strangschemata und Schnitte mit Dimensionsangaben,
  • Anlagenkonzeption mit Regelschemata,
  • Schlitz- und Durchbruchpläne,
  • Berechnungen für Heiz- und Kühllast mit jeweils zugehörigen Rohrnetz- und Pumpenauslegungen, der Energiebedarfsausweis und die wesentlichenen ergiebezogenen Merkmale, die der Anlagenaufwandszahl zugrunde liegen,
  • Leistungsdaten für Wärmeerzeuger und Wärmeübertrager,
  • Angaben zum Schall-, Wärme- und Brandschutz.

Der Auftragnehmer hat bei der Prüfung der vom Auftraggeber gelieferten Planungsunterlagen und Berechnungen (siehe § 3 Abs. 3 VOB/B) u. a. hinsichtlichder Beschaffenheit und Funktion der Anlage insbesondere zu achten auf:

  • die Norm-Heizlast,
  • die Wärmeleistung der Wärmeerzeuger und Heizflächen,
  • die Querschnitte und Ausführungen der Abgasleitungen,
  • die Sicherheitseinrichtungen,
  • die Rohrleitungsquerschnitte, Pumpenauslegungen und Netzhydraulik
  • die Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen,
  • den Schallschutz
  • den Brandschutz,
  • die Luftdichtheit der Gebäudehülle.

©  Marc Husmann   Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Herausgebers.