Mittwoch, 28. Februar 2018

Fahrverbote und Luftreinhalteplan bzw. Luftqualitätsplan


Mit dem Dieselverbot werden sich tatsächlich alle Kommunen, Städte und Kurorte beschäftigen müssen.

Für Gebiete, in denen die Luftschadstoffgrenzwerte der EU-Luftqualitätsrichtlinie überschritten sind oder die Gefahr einer Überschreitung besteht, müssen Luftreinhaltepläne erstellt werden.

Durch das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht in Verbindung mit dem Diesel Skandal wäre die "Gefahr einer Überschreitung" nicht von der Hand zu weisen.

Das müsste dann gemäß der EU- Luftqualitätsrichtlinie dazu führen das jede Kommune, Städte oder Kurorte Luftreinhaltspläne erstellen müsste. 

In den Luftreinhalteplänen müssten die Mindestangaben  Verkehr/Mobilität enthalten:


  • Umweltzonen
  • Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV): Einsatz besonders schadstoffarmer Fahrzeuge
  • Durchfahrtsverbote für LKW
  • Optimierung und verkehrsabhängige Steuerung der Lichtzeichenanlagen zur Verflüssigung des Straßenverkehrs
  • Einführung bzw. Optimierung von Routenkonzepten für den LKW-Verkehr zu den Gewerbe- u. Industriegebieten, bessere Beschilderung
  • Neubeschaffung von Fahrzeugen für die öffentliche Hand und ihre Töchter nur mit abgasarmer Technik
  • Mobilitätsmanagement
  • Verbesserung der Citylogistik
  • Förderung und Verbesserung des ÖPNV
  • Ausbau der Fahrrad- und Fußgängerinfrastruktur
  • Straßenum- und -ausbau, Umgehungsstraßen